Chemiker, Handelschemiker

Handelschemiker

Jobidee: Hinter dem leicht antiquiert anmutenden Begriff Handelschemiker verbirgt sich ein moderner Verbraucherschützer und Berater,

  • der im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung,
  • in Forschungs-, Entwicklungs- und Kontroll-Laboratorien der Industrie oder
  • in freiberuflicher Tätigkeit als Sachverständiger und Berater für Industrie- und Handel oder
  • als öffentlich bestellter und vereidigter  Handelschemiker, Lebensmittelchemiker oder als Handels- und Lebensmittelchemiker  hoheitliche Lebensmittel- und Produktkontrollen wahrnimmt.

Gesetzliche Grundlage für die hoheitlich ausgeübten Kontrollfunktionen des freiberuflichen Handelschemikers bildet unter anderem das  Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Entsprechend öffentlich bestellte und vereidigte Handels- bzw. Lebensmittel-Chemiker unterstützen ihr Kollegen der staatlichen Lebens-, Produkt- und Futtermittelüberwachen. Ausgestattet mit staatlichen Vollmachten, gehen sie wie diese in Produktions-, Handels- und Lebensmittel-Betriebe, um die Beschaffenheit, den Reingehalt oder den Nutzwert von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsmitteln (Handelswaren)festzustellen, Verbraucher vor Täuschung zu schützen, die Wirtschaftsbeteiligten zu unterrichten, Verbraucher zu warnen und bei Bedarf durch Vorbeugung gegen eine oder zur Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit einzugreifen. Dabei kontrollieren sie die hygienischen Verhältnisse von Produktion, Lagerung, Verkaufs- und Konsumräumen, Haltbarkeitsdaten, ordnungsgemäße Lagerung, Inhaltsstoffe, sachgerechte Deklarierung (Aufdeckung von Etikettenschwindel) und den Zustand von Waren und Zutaten, ggfs. durch Verprobung und chemische Laboruntersuchungen.

Tätigkeiten im Bereich Futtermittel und Krankheitsvorbeugung: Statt Lebensmittel kontrollieren Handelschemiker im agrarischen Sektor Futtermittel zum Schutz von Tieren, wobei sie auch hier durch vorbeugende Maßnahmen (Probenziehung, Herausnahme etc.) versuchen, Gefahren für die tierische Sicherheit abzuwehren. Ziel soll es dabei sein, die tierische Erzeugung so zu fördern, dass die Leistungsfähigkeit der Nutztiere erhalten und verbessert wird und die von Nutztieren gewonnenen Lebensmittel und sonstigen Produkte den an sie gestellten Anforderungen, auch im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit, entsprechen. Stichwort: Überwachung der „Milchproduktion“. In Zusammenarbeit mit Veterinären (Tiermedizinern) versuchen Lebensmittelkontrolleure  Tierseuchen  vorzubeugen oder sie durch – mitunter drastischen Maßnahmen – einzudämmen, mitunter durch die Tötung ganzer Tierbestände eines oder mehrerer Betriebe.

Als freiberufliche Sachverständige und Berater für Industrie und Handel

  • kontrollieren sie Zutaten, Produkte und Herstellprozesse mikrobiologisch auf Schadstoffe und Hygiene,
  • überprüfen sie die Verkehrsfähigkeit von Lebens- und Genussmitteln,
  • ermitteln sie die Mindesthaltbarkeiten und Kennzeichnungen von Produkten nach einschlägigen gesetzlichen Erfordernissen,
  • erstellen Gutachten oder Gegengutachten bei amtlichen Beanstandungen von Produkten und
  • beraten Kunden in technologischen Fragen über Herstelloptimierung und zulässige Werbung.

Freiberufliche Handelschemiker nehmen ihre mobilen Untersuchungskoffer (z.B. zur Probenziehung) zum Einsatzort und unterhalten darüber hinaus häufig eigene  Labore oder arbeiten mit größeren Zentrallaboratorien und Chemischen Instituten zusammen.


Kunden: Anstellung oder Beamtenlaufbahn im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, etwa beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, den Länderbehörden, Verbraucherzentralen oder Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Kreisen und Städten (Ordnungsamt, Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung) möglich. Auftraggeber von  öffentlich bestellten und vereidigten freiberuflichen Handelschemikern und Lebensmittelchemikern: Behörden der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes, Verbraucherschutzorganisationen, Industrie- und Handel.

Kenntnisse/Ausbildung:  Gemäß § 42  Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) obliegt es nur wissenschaftlich ausgebildeten Personen Überwachungsmaßnahmen als Lebensmittelkontrolleur durchzuführen. Anders ausgebildete Personen können unter der fachlichen Aufsicht einer wissenschaftlich ausgebildeten Person eingesetzt werden.

Insbesondere für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Handelschemiker und Lebensmittelchemiker (-Kontrolleur, -Sachverständiger) ist ein wissenschaftliches Hochschulstudium von  mindestens 8 Semestern Voraussetzung. Beispielsweise schreibt die Industrie und Handelskammer Rhein-Neckar folgendes vor: „Als Handelschemiker kann nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wer das Studium der Chemie an einer deutschen oder als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule abgeschlossen hat und nach Studienabschluss eineinhalb Jahre in einer öffentlichen Untersuchungsanstalt oder in einem Laboratorium eines öffentlich bestellten und vereidigten Chemikers oder in einem Unternehmen laufend mit chemischen Untersuchungen beschäftigt gewesen ist. Als Lebensmittelchemiker kann nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wer das Befähigungszeugnis zur chemisch-technischen Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen besitzt. Als Chemiker kann nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wer im Bezirk der IHK Rhein-Neckar über ein Laboratorium verfügt, das für Untersuchungen auf dem Sachgebiet der Bestellung geeignet und entsprechend dem Stand der Technik ausgestattet ist.“ Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Handelschemikern, die auch Gaszustände auf Wasserfahrzeugen oder sonstigen Anlagen und Geräten  feststellen und Gaszustandsbescheinigungen und darauf aufbauende Sicherheitsbescheinigungen für die angemeldeten Arbeiten (insbesondere Feuerarbeiten und Reparaturen ausstellen, werden genau die Laborgeräte vorgeschrieben, nämlich: Gassprühgeräte mit geeigneten Detektoren, Sauerstoffmeßgeräte und Druckmessgeräte (Prüfung inertisierter Tanks).

Aufgrund der hohen Studienplatznachfrage liegt der NC für das Bachelor-Studium der Lebensmittelchemie derzeit zwischen 1,2 (Uni Erlangen) und 1,9 (Uni Münster).

Ein alternativer Zugang wäre die Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur mit entsprechenden Zusatzqualifikationen. Infos beim Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.


Jobstatus: Öffentlich und vereidigte Handels- bzw. Lebensmittelchemiker (Kontrolleure, Sachverständige, Berater) arbeiten freiberuflich. Ansonsten Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis als Angestellter oder Beamter. Freie Mitarbeit bei Arbeit- und Auftraggebern ebenfalls möglich.

Verdienst: Der übliche Gebührensatz eines freiberuflichen Lebensmittelskontrolleurs liegt bei 55 bis 60 Euro pro Stunde. Es gibt für Freiberufler aber keine Gebührenordnung wie bei Anwälten, Architekten oder Steuerberatern.

Infos: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V., Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und VerbraucherschutzBayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Behördliche Lebensmittelüberwachung.