Weil sie im Einkommenssteuergesetz wie Artikel eines Kataloges namentlich genannt werden, nennt man sie auch Katalogberufe. Zu diesen klassischen freien Berufen gehören gemäß § 18 Abs. 1, (1) EStG selbständige Tätigkeiten als:
Arzt,
Zahnarzt,
Tierarzt,
Rechtsanwalt
Notar,
Patentanwalt
Vermessungsingenieur,
Ingenieur,
Architekt,
Handelschemiker,
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
beratender Volks- und Betriebswirt,
vereidigter Buchprüfer,
Steuerbevollmächtigter,
Heilpraktiker,
Dentist,
Krankengymnast (Physiotherapeut),
Journalist,
Bildberichterstatter,
Dolmetscher,
Übersetzer,
Lotse.
Detailliertere Erläuterungen zu Katalogberufen finden Sie im Freiberufler-Atlas: Schnell und erfolgreich selbständig werden , Seite 53.
Die meisten der Katalogberufe sind sogenannte Kammerberufe.