Soforthilfeprogramm des Bundes für Kleinunternehmen: Vorsicht vor Betrügern

Corona-zuschussprogrammWie die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) meldet, kommt es nicht nur in Nordrhein-Westfalen durch Kriminelle zum Missbrauch bei der Beantragung des Soforthilfeprogramms des Bundes für Kleinunternehmen, sondern auch in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern.  

So häuften sich Meldungen wonach die  für Soloselbstständige und Kleinunternehmen in existenziellen Nöten bestimmten Soforthilfen des Bundes, etwa durch unseriöse Webseiten mit gefälschten Antragsformularen die Antragsdaten der Getäuschten abgriffen und dann mit diesen fremden Daten selbst einen Förderantrag platzierten um die Zuschüsse abzugreifen.

In Rheinland-Pfalz gilt unverändert, dass die Antragsunterlagen nur auf den offiziellen Webseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), des Wirtschaftsministeriums und der Kammern heruntergeladen werden können. Der Antrag wird ausschließlich bei der ISB per E-Mail an csh@isb.rlp.de gestellt oder per Postsendung in die Holzhofstraße 4 in 55116 Mainz.

Darüber hinaus müssen sich auch Antragstellende ihrer Mitwirkungspflicht bewusst sein: Sollte eine spätere Prüfung der Verwendungsnachweise durch die ISB ergeben, dass vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden, etwaige spätere Änderungen nicht mitgeteilt und zu viel gezahlte Fördermittel nicht zurückgezahlt wurden, ist eine Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs die Folge. Außerdem sind die Fördermittel zurückzuzahlen.