Wirtschaftsprüfer, ein absoluter Zukunftsberuf

Wirtschaftsprüfer

Jobidee: Die Hauptfunktion vereidigter Buchprüfer/ Wirtschaftsprüfer  ist es, die Jahresabschlüsse (Bilanzen) von Kapitalgesellschaften  zu prüfen. Kapitalgesellschaften, z.B. Aktiengesellschaften wie Banken, Versicherungen oder Betriebe der öffentlichen Hand,  unterliegen  einer jährlichen gesetzlichen Pflichtprüfung. Ferner lassen eine Vielzahl von Unternehmen ohne einer jährlichen Prüfungspflicht ihre Jahresabschlüsse von vereidigten Buchprüfern/Wirtschaftsprüfern testieren, sei es zur eigenen Absicherung und Kontrolle oder um nach außen hin, ihre Seriosität bzw. Kreditwürdigkeit zu unterstreichen.

Im Abschlussprüfungsbericht beurteilt der Buchprüfer/Wirtschaftsprüfer, ob der Jahres- bzw. Konzernabschlussbericht und der sie ergänzende Gesellschaftsvertrag korrekt und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entspricht, ob der Abschluss die tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegelt, ob im Lagebericht  die Chancen und Risiken der künftigen Unternehmens-Entwicklung zutreffend  aufgeführt sind. Der Wirtschaftsprüfer /Buchprüfer kann sein Prüfungsurteil im Bestätigungsvermerk, dem sogenannten Testat, uneingeschränkt oder  eingeschränkt positiv vermerken oder das Testat ganz ablehnen.

In der Wirtschaftsprüferordnung § 2 sind die Inhalt der Tätigkeit wie folgt zusammengefasst:

(1) Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.

(2) Wirtschaftsprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.

(3) Wirtschaftsprüfer sind weiter befugt
1.unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten;
2.in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
3.zur treuhänderischen Verwaltung.

Kunden: Unternehmen in der Rechtsform von Aktiengesellschaften, Europäischen AGs, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) und weiteren Konstruktionen mit „& Co. KG“.

Kenntnisse/Ausbildung: Laut § 1 der Wirtschaftsprüferordnung werden Wirtschaftsprüfer (Buchprüfer) öffentlich bestellt. Die Bestellung setzt bestimmte persönliche und fachliche Eignung im Zulassungs- und staatlichen Prüfungsverfahren voraus. Zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer werden nur Steuerberater und Bewerber zugelassen, die die Prüfung als Steuerberater bestanden haben. Die Anforderungen sind sehr hoch.

Jobstatus: Zumeist arbeiten Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer als Angestellte in großen Wirtschafts- oder Steuerberatungsgesellschaften. Selbständige Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer sind freiberuflich tätig, mitunter in einer Doppelfunktion als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, ob ein Zusammenschluss von Freiberufler nach Partnerschaftsgesellschaftsvertraggesetz ( PartGG.) oder als Gewerbeunternehmen in GmbH oder KG-Form, bedürfen  der Anerkennung. Die Anerkennung setzt den Nachweis voraus, dass die Gesellschaft von Wirtschaftsprüfern verantwortlich geführt wird.

Berufsangehörige müssen nach § 3 Wirtschaftsprüferordnung unmittelbar nach ihrer Bestellung eine berufliche Niederlassung begründen und eine solche unterhalten. Berufliche Niederlassung eines selbständigen Wirtschaftsprüfers ist die eigene Praxis, von der aus er seinen Beruf überwiegend ausübt. Als berufliche Niederlassung eines ausschließlich nach § 43a Abs. 1  Wirtschaftsprüferordnung angestellten Wirtschaftsprüfers gilt die Niederlassung, von der aus er seinen Beruf überwiegend ausübt.

Verdienst: Buchprüfer/ Wirtschaftsprüfer gehören zu den Gutverdienern unter den wirtschafts- und steuerberatenden Berufen, obgleich sie nicht wie Steuerberater auf der Grundlage einer gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenordnung ihre Kostennoten erstellen können. Vielmehr rechnen Wirtschaftsprüfer /Buchprüfer wie große Unternehmensberatungsgesellschaften ihre Leistungen nach zuvor individuell vereinbarten Tages- und Stundensätzen ab. Übliche Tagessätze pro „Mann/Frau“ liegen derzeit bei 800 Euro und darüber, Stundensätze ab 100 Euro aufwärts, wobei die Honorarhöhe stets auch von der Größe des beauftragenden Unternehmens sowie vom Gesamtumfang der Tätigkeit abhängig ist.

Da Auftraggeber auf  positive Testate ihrer Jahresabschlüsse angewiesen sind, honorieren sie ihre Wirtschaftsprüfer großzügig. Umgekehrt besteht auch eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit der Buchprüfer, möglichst große Mandanten zu halten, weswegen sie mitunter eher geneigt sind, Konzernabschlüsse positiv zu testieren.

Steuerberater, die durch eine Weiter- oder Zusatzqualifikation gleichzeitig auch Wirtschaftsprüfer /Buchprüfer sind, können unterschiedlich abrechnen: ihre Leistungen der Steuerberatung  liqudieren sie nach der  Gebührenordnung für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten, und das Prüfung und Testieren von  Jahresabschlüssen erfolgt nach Tagessätzen und Stundenhonoraren. Natürlich dürfen Steuerberater, die beispielsweise bei der Erstellung einer Konzernbilanz beteiligt sind, nicht diese in ihrer Funktion als Wirtschaftsprüfer selbst testieren.

Infos: Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüferstudium, Wirtschaftsprüferordnung.