Coronavirus: IHK Rheinhessen erweitert Informationsangebot

Digitale und telefonische Beratung – IHK-Gebäude in Mainz, Bingen und Worms setzen Besucherverkehr aus – Veranstaltungen bis 19. April abgesagt.
Darf ich mein Geschäft noch öffnen? Wie kann ich die Liquidität meines Unternehmens sichern? Erhalte ich Kurzarbeitergeld? In welche Länder gilt es Exportverbote? Solche Fragen sind es vor allem, die aus Unternehmen aller Branchen und Größen derzeit an die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen gestellt werden. Die Betriebe stehen durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus vor Umsatzausfällen, Lieferverzögerungen oder müssen besondere Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für ihre Belegschaft treffen.

In dieser Krisensituation steht die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen den Unternehmen mit einem ausgeweiteten Informationsservice zur Seite. IHK-Hauptgeschäftsführer Günter Jertz berichtet: „Wir sammeln Informationen zu Problemschwerpunkten, verhelfen zu Kontakten und beraten individuell. Nutzen Sie unser Online-Beratungsangebot www.rheinhessen.ihk24.de/corona oder unsere IHK-Hotline 06131 262-1000.“ Dort finden sich Hinweise zu Fördermitteln und Überbrückungshilfen, Links und IHK-Ansprechpartner für Rechts-, Finanzierungs- und Exportfragen, ein Notfall-Handbuch für Unternehmen und vieles mehr.

In den vergangenen Tagen haben besonders viele Unternehmer die Tilgungsaussetzung von Kreditverbindlichkeiten angesprochen. Hierzu empfiehlt die IHK, den direkten Kontakt zur Hausbank aufzunehmen. Zur Stabilisierung der Finanzierungssituation steht außerdem die KfW Bankengruppe, die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Ab sofort wird die ISB auch bei Programmdarlehen ohne Haftungsfreistellung auf formlosen Antrag der Hausbank auf dem Bankenleitweg großzügig Tilgungsaussetzungen gewähren. Diese werden zunächst bis Jahresende 2020 befristet. Möglich sind auch formlos gestellte Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt oder auf die Stundung von Steuerzahlungen. Oft gestellt wird die Frage, welche Geschäfte geschlossen werden müssen. Hierbei gibt es zum klarstellenden Erlass des rheinland-pfälzischen Arbeitsministeriums aber Grenzfälle.

Die IHK für Rheinhessen konzentriert sich in den kommenden Wochen auf die Unterstützungsangebote für Unternehmen. Dazu setzen die IHK-Teams gemäß den Empfehlungen der Politik und der Gesundheitsämter auf Telefonkontakte und digitale Kommunikation. Die IHK-Dienstleistungszentren in Mainz, Bingen und Worms bleiben bis 19. April für Besucher geschlossen. Alle IHK-Veranstaltungen in diesem Zeitraum sind abgesagt worden. Bundesweit abgesagt wurden auch alle IHK-Prüfungen zwischen 16. März und 24. April.

Vor diesem Hintergrund wirbt die IHK ausdrücklich für ihre digitalen Services: So können Exportpapiere wie das Ursprungszeugnis in elektronischer Form (eUz) auf www.rheinhessen.ihk24.de unter der Dokument-Nummer 4701090 auch auf digitalem Weg beantragt werden.
Die IHK für Rheinhessen bleibt zu den üblichen Geschäftszeiten (werktags 8 – 17 Uhr, freitags bis 16 Uhr) für ihre Mitgliedsunternehmen erreichbar unter Telefon 06131 262-0, via E-Mail service@rheinhessen.ihk24.de oder zu Fragen im Zusammenhang mit Corona auf der IHK-Hotline 06131 262-1000.