Perspektiven öffnen, Vielfalt sichern: Zweites Hessisches Kulturpaket hilft Kulturschaffenden

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Hessen stellt 30 Millionen Euro für Projektstipendien, Liquiditätshilfen und Sommerfestivals zur Verfügung

Wiesbaden. Hessen legt für Künstlerinnen und Künstler, Spielstätten und Kultureinrichtungen ein weiteres Unterstützungspaket auf, das die Belastungen durch die Corona-Pandemie abfedern und kulturelle Arbeit ermöglichen soll. Insgesamt 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung für Projektstipendien für Künstlerinnen und Künstler, Liquiditätshilfen für Kultureinrichtungen und Spielstätten, Beratungsangebote der Kulturverbände sowie ein Programm für Open-Air-Kultur in den Sommermonaten. Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn und Finanzminister Michael Boddenberg stellten das Programm heute bei einer Online-Pressekonferenz vor.

„Um der Kultur in diesen schwierigen Zeiten Halt zu geben, braucht es einen langen Atem. Unser erstes Kulturpaket hat 2020 geholfen, die vielfältige Landschaft der Kultur in Hessen zu stützen – daran knüpfen wir nun an“, erklärt Kulturministerin Dorn. „Die Kulturschaffenden in Hessen stehen vor riesigen Herausforderungen, denen sie sich mit Engagement, Mut und Erneuerungskraft stellen. Dabei haben wir sie unterstützt: Wir konnten mit dem ersten Kulturpaket rund 3.600 Arbeitsstipendien und zusätzlich rund 1.200 Projektstipendien vergeben, wir haben es geschafft, die in Hessen so reichhaltigen Festivalstrukturen zu erhalten, und wir haben rund 200 Spielstätten bei coronabedingten Anpassungen unterstützt. Die aktuell geltenden Einschränkungen haben die Kultur besonders hart getroffen. Deshalb legen wir ein weiteres Unterstützungspaket auf, um die lebendige Kultur Hessens zu sichern und zu stärken, Künstlerinnen und Künstlern die Fortsetzung ihrer Arbeit zu ermöglichen und auch für das Publikum ein reichhaltiges und sicheres Kulturangebot zu unterstützen. Der Bund hat im Rahmen seiner Hilfsprogramme diesmal bessere Komponenten für die Kultur angekündigt, als es sie 2020 gab: Er sieht erstmals Ausgleichszahlungen für Soloselbstständige vor, einen Fonds zur Absicherung von Ausfallrisiken und Mittel zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Kulturveranstaltungen. Doch auch das wird allein nicht ausreichen, um auf die vielfältigen Problemlagen zu antworten. Wir haben deshalb aus der Erfahrung des ersten Kulturpakets und im Dialog mit vielen aus der Kulturbranche ein Paket geschnürt, das die Hilfen des Bundes möglichst bedarfsgerecht ergänzt und eigene Akzente setzt.“

„Kultur verbindet! Diese Eigenschaft ist auch und gerade während der Corona-Pandemie ein bedeutender Aspekt des gesellschaftlichen Miteinanders. Im Moment müssen wir jedoch eine soziale Distanz pflegen, um uns vor Infektionen zu schützen. Somit können wir nicht in gewohnter Form Kulturangebote nutzen. Darum ist es in dieser herausforderungsvollen Zeit besonders wichtig, dass die Kulturschaffenden in Hessen mit Kreativität und Innovationskraft das Beste aus der Situation machen können. Dies gilt 2021 weiterhin. Deshalb helfen wir als Land dabei, die Vielfalt des Kulturlebens auch unter Pandemiebedingungen zu erhalten: Unser Kulturpaket geht in die zweite Runde!“, ergänzt Finanzminister Michael Boddenberg. „Wie schon beim ersten Kulturpaket setzt Hessen auch jetzt wieder auf gezielte Angebote, die Hilfen des Bundes nicht etwa kopieren oder gar mit ihnen konkurrieren, sondern sinnvoll Lücken schließen. Wichtig für Soloselbstständige ist, dass wir ihnen mit den Brückenstipendien eine finanzielle Hilfe bieten können, die nicht auf die Überbrückungshilfe des Bundes angerechnet wird. Dieses Kulturpaket zeigt, dass Hessen seine Verantwortung für die Kultur lebt.“

Die Bestandteile des Kulturpakets II im Einzelnen:

Vielfalt der Kultureinrichtungen bewahren: Das Spielstättenprogramm im ersten Kulturpaket hat Einrichtungen auf dem Weg in die erste Wiedereröffnung unterstützt. Jetzt sind sie erneut geschlossen und werden zunächst nur mit Einschränkungen wiedereröffnen können. Deshalb legen wir ein Programm zur Liquiditätssicherung von Theatern, Kinos und Musikspielstätten auf. Es zielt im Kern darauf ab, die Mindereinnahmen auszugleichen, die bei kulturellen Veranstaltungen mit eingeschränkten Publikumszahlen entstehen, so dass es sich für Spielstätten eher lohnt, auch für weniger Zuschauerinnen und Zuschauer zu öffnen. Es soll Bundesprogramme wie etwa die Überbrückungshilfen III und das angekündigte Zukunftsprogramm Kino III ergänzen, die eine ähnliche Zielrichtung haben, aber die Lücken nicht vollständig füllen werden. Es lehnt sich an Modelle etwa in Bayern und Nordrhein-Westfalen an. Um auch jenen Spielstätten zu helfen, die im Sommer ohnehin eine schwache Einnahmesituation haben, bezieht das Programm diese kritische Phase bis September mit ein. Vorgesehen sind 10 Millionen Euro, das Programm startet, sobald die Bundeshilfen konkret bekannt sind.

Künstlerische Arbeit ermöglichen und Strukturen stärken: Die Arbeits- und Projektstipendien des ersten Kulturpakets haben vielen Künstlerinnen und Künstlern geholfen, ihre Arbeit fortzusetzen. Der Bund plant mit der Neustarthilfe erstmals eine Unterstützung von Soloselbstständigen, die vielen Kreativen helfen wird, aber immer noch Lücken aufweist beispielsweise für Künstlerinnen und Künstler, die Selbstständigkeit, befristete Engagements und Teilzeit-Anstellung verbinden. Das neu konzipierte Brückenstipendium ergänzt diese Mittel, soll Lücken schließen und baut den Kulturschaffenden eine finanzielle Brücke in die Zeit nach der Pandemie. Das Stipendium wird allen freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern offenstehen, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK). Insgesamt 3.600 Stipendien à 2.500 Euro werden über die Hessische Kulturstiftung vergeben, die bereits beim ersten Kulturpaket ihre Erfahrungen eingebracht hat und von vielen Antragstellenden gelobt wurde. Es vereint die niedrige Schwelle der Arbeitsstipendien aus dem ersten Kulturpaket mit der Idee des Projektstipendiums, innovative Projekte zu fördern. Sie sollen einen inhaltlichen Bezug zu Fragestellungen der Pandemie haben, der Vorbereitung von Projekten für nach dem Lockdown dienen oder auch den Ausfall von Engagements und Aufträgen ausgleichen.

Weil zudem die Verbände der Branche wichtige Ansprechpartner sind, um Einrichtungen und Kunstschaffende im Umgang mit den vielgestaltigen Hilfsprogrammen zu beraten, stärken wir die Verbandsstrukturen mit einem Corona-Bonus Beratung. Das soll die Verbände in ihrer Arbeit unterstützen und ihnen helfen, auch Kulturschaffende zu beraten, die nicht bei ihnen Mitglied sind. Dafür sind 300.000 Euro vorgesehen. Für Stipendien einschließlich Abwicklung sowie den Beratungs-Bonus stehen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Sichere Räume schaffen: Ins Freie! Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Unser Förderprogramm unterstützt den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten. Damit bekommen Künstlerinnen und Künstler Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. Ins Freie! soll im Februar für die Spielzeit Mai bis September starten; hierfür sind insgesamt 10 Millionen Euro vorgesehen.

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