Architekt, gute Aussichten im Sanierungssektor

Architekt

Jobidee: Architekten planen, entwerfen, zeichnen, präsentieren, organisieren, realisieren und beaufsichtigen die Fertigstellung von Wohn- und Industrie-Gebäuden, Innenräumen, Ferienanlagen, Sozialen Einrichtungen, Kulturanlagen  usw. Sie arbeiten als Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner, im Tiefbau (z.B. U-Bahnbau), Straßen- und Brückenbau. Zu den absoluten Wachstumsfeldern gehören energetisches Bauen, energetische Aufrüstung und Dämmung im Bestand,  Gebäudesanierung,  Umwidmung vorhandener Gebäude und Anlagen, Restaurierung und Wiederherstellung historischer Bauwerke im Rahmen der Denkmalpflege. 70 Prozent der Bestandsgebäude stammen aus den Jahren 1949 bis 1979 – hier besteht ein enormer Sanierungs- und energetischer Nachrüstungs-Stau.

Die Arbeit von Architekten erfolgt häufig in folgenden Schritt: In der Vorplanung werden zwischen Auftraggeber und Architekten die Aufgabenstellung und Wünsche des Auftraggebers abgeklärt, ein Planungskonzept mit ersten Skizzen erstellt, mitunter eine Bauvoranfrage gestartet, um im Vorfeld Umfang, Form und Dichte der Bebaubarkeit und gewünschten Bauerweiterungen abzuklären.

Liegt eine Entscheidung des Bauherrn für eine Vorplanungs-Variante vor, fertigt der Architekt entsprechend eine Entwurfsplanung an, wobei er in dieser Phase bereits andere Fachleute wie Statiker einbezieht und mit Behörden konkret verhandelt (z.B. mit dem Denkmalamt).

Hieran schließt sich die Genehmigungsplanung an. Die Pläne werden entsprechend den behördlichen Rahmenbedingungen und der Beiträge involierter Fachleute modifiziert, und zur Erteilung der Baugenehmigung eingereicht.

Liegt die Genehmigung vor, beginnt die Ausführungsplanung. Hierbei müssen alle Details, die für eine Bauausführung wichtig sind, festgelegt werden. Es erfolgen dabei die Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnisse) für alle Gewerke des Bau, vom Aushub, über Rohbauerrichtung und Bedachung, Wärme- und Dämm-Systeme, Sanitär- und Elektroarbeiten, Fenster- und Türen, Böden usw. bis hin zum Innenausbau (ggfs. durch teilbeauftragten Innenarchitekten). Durchführung von – zumeist geschlossenen – Ausschreibungen und Auftragsvergabe an die günstigsten bzw. leistungsfähigsten Bau- und Handwerkerfirmen.

Der nächste Leistungsschritt liegt in der Übernahme der Bauleitung, die der beautragte Architekt selbst durchführen oder auch an einen Subunternehmer, einen freiberuflichen Bauingenieur oder Bachelor-Architekt delegieren kann.

Nach Abschluss der Bauphase muss das Gebäude dokumentiert und übergeben und im Rahmen der Objektbetreuung (während der fünfjährigen Gewährleistungspflicht) noch Nachbesserungsarbeiten beauftragt und überwacht werden.

Kunden: Baugesellschaften (Bau von Reihenhäusern, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Ferienwohnanlagen etc.), Baufirmen im Industrie- und Gewerbebau, Großunternehmen mit Bauabsteilungen, Gemeinden, Soziale Träger, Behörden, Kirchen, Privatleute, die sanieren, energetisch aufrüsten oder ein Architektenhaus erwerben möchten.

Kenntnisse/Ausbildung: Gutes räumliches Vorstellungsvermögen, mathematische Fähigkeiten, Kreativität, gestalterisches (zeichnerisches, künstlerisches) Talent, Organisations- und Kommunikationsfähigkeit sind gute Voraussetzung für Beruf und Studium.  Je nach Universität variiert der geforderte Abi-Notenschnitt, zZt. 1,9 Tu-Berlin oder 3,2  FH-Bielefeld. Im 5. u. 6. Semester des Bachelor-Studiengangs gibt es Möglichkeiten, sich zu spezialisieren, z.B. auf Stadtplanung, Hochbau, Tiefbau, Bau- und Stadtbaugeschichte, CAD (Computergestützes Zeichnen und Entwerfen). Bachelor-Absolventen können freiberuflich oder als Angestellte für andere Architekten und Bauherrn als CAD-Spezialisten, in der Planung, Konstruktion, Denkmalpflege, energetischem Bauen, Bauleitung usw. tätig werden.

Der erfolgreiche Studienabschluss berechtigt noch nicht zur Berufsbezeichnung Architekt.  Architekt darf sich nur nennen, wer als Mitglied der regional zuständigen Architektenkammer in die Architektenliste eingetragen ist. Aufnahmevoraussetzung ist eine Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren sowie eine darauf aufbauende dreijährige Berufspraxis unter Anleitung eines eingetragenen Architekten, flankiert durch theoretische Lehrgänge der Architektenkammer. Der Absolvent im Praktikum muss während dieser Trainee-Phase alle grundlegenden Tätigkeiten ausüben: von der Planung, über Entwurf, Wirtschaftlichkeitsberechnung bis hin zur Bauleitung und Abrechnung.  Erst danach kann er sich niederlassen und in die Architektenliste seiner Kammer eintragen. Das bedeutet: Nur Master-Absolventen können freiberufliche Architekten werden. Das besagt auch eine EU-Richtlinie, die als Regelstudienzeit für Architekten ein Studium von mindestens vier Jahren vorschreibt.

Um auch Bachelor-Absolventen die Möglichkeit zu geben, sich in die Architektenliste eintragen und Kammermitglied werden zu können, bieten in Nordrhein-Westfalen einige Hochschulen bereits ein 8semestriges Bachelor-Studium an. Mit diesem Bachelor-Abschluss plus der zwei- bzw. dreijährigen Praxiszeit ist es möglich, sich als Architekt freiberuflich niederzulassen.

Erkundigen Sie sich über die zum Teil leicht abweichenden Regeln bei den Architektenkammern der Länder.

Jobstatus: Selbständige Architekten arbeiten freiberuflich; ebenso alle  nicht in der Architektenliste eingetragenen Studienabsolventen (ob Bachelor oder Master), die beispielsweise in freier Mitarbeit für andere Architekten CAD-Entwürfe und -Zeichnungen, Planungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ausschreibungsmanagement  bis hin zur Bauleitung anbieten. Der Großteil der Architekturstudenten kommt jedoch unter in  großen Architekturunternehmen, in Baubehörden auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindeebene, in großen Bauunternehmen, in Großunternehmen mit eigenen Bau- und Immobilienabteilungen, privaten und kommunalen Wohnungswirtschaftsunternehmen,  in der Bauindustrie usw.

Verdienst: Selbständige Architekten berechnen ihr Honorar nach der amtlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Hier werden detailliert Leistungen und Leistungsbilder Honorarzonen, Hornorargrundlagen, Honorar bei Aufträgen für mehreren Projekten, für Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Ferienanlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Fachplanung, Tragwerkplanung, Technische Ausrüstung usw. bestimmt – eine Wissenschaft für sich. Kurzum: Über den Daumen gepeilt, werden zirka 10 Prozent der Gesamtbausumme für  vollbeauftragte Architekten einkalkuliert. Die Einkommenshöhe hängt von zwei Hauptfaktoren ab, nämlich von der Häufigkeit der Beauftragung und Objektgröße einerseits und dem Kostenaufwand für ein Architekturbüro (inklusiv hoher Kosten für Haftplichtversicherung und Kammermitgliedschaft) und Wettbewerbsteilnahme.  Um diesen Grundgrundkosten zu entgehen, verzichten viele freiberufliche Bauingenieure und Jungarchitekten auf den kostenträchtigen Architektenstatus und arbeiten lieber als subunternehmerische Dienstleister großen Büros zu.

 

Infos: Architekt,  Architektenkammern in Deutschland, 72 Bachelor-Studiengänge , Masterstudiengänge, Architektur studierenHonorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).