Corona-November- und Dezemberhilfe – Überbrückungshilfe II

Novemberhilfe: Komplette Auszahlung kann starten +++ Antragsfristen verlängert: Überbrückungshilfe II 31. März 2021, November- und Dezemberhilfe 30. April 2021 

 

Corona-November- und Dezemberhilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.

Um die November-und Dezemberhilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.

Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 30. April 2021.

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können bereits gestellt werden.

Um Überbrückungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 31. März 2021.