Kammerberufe

Freie Berufe, die nur durch eine Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer ausgeübt werden dürfen, nennt man auch Kammerberufe. Hierzu zählen beispielsweise die Tätigkeiten der Ärzte, Juristen, Architekten, Steuerberater usw. Die sogenannten Kammerberufe gehören zu den freien Berufen mit den höchsten Zugangshürden, aber auch zu den privilegierten freien Tätigkeiten mit etlichen Sonderregelungen wie gesetzliche Gebührenordnungen, die ein relatives Einkommen sichern.

Kammern und andere Vertretungen

Zur Zeit gibt es laut Bundesverband der Freien Berufe (BFB)  in der Bundesrepublik Deutschland gut 1,2 Millionen Freiberufler. Während der BFB sich auf Bundes- und europäischer Ebene um die Belange zahlreicher Freiberufler-Gruppen kümmern, werden etliche freiberufliche Tätigkeiten durch Standesordnungen (z.B. Ärzte, Architekten usw.) geregelt.  Für die Befolgung und Einhaltung der Standesordnungen der Freiberufler sind Standesvertretungen bzw. berufsständischen Körperschaften zuständig, die häufig in relativer freier Selbstverwaltung und Kooperation mit Hochschulen die berufsspezifischen Belange sowie das Aus-, Weiterbildungs-, Prüfungs-, Referendariats- und Approbationswesen sowie Berufs-Zulassungsfragen  behandeln. Zu den wichtigsten Standesvertretungen zählen die Kammern folgender Freiberufler-Berufsgruppen:

Apothekerkammern
Architektenkammern
Ärztekammern
Bundesnotarkammer
Bundesrechtsanwaltskammer
Ingenieurkammern (für beratende Ingenieure)
Notarkammern
Patentanwaltskammern
Psychotherapeutenkammern
Rechtsanwaltskammern
Steuerberaterkammern
Tierärztekammern
Wirtschaftsprüferkammern
Zahnärztekammern