Rechtsanwalt

Freiberufler.jobidee: Rechtsanwalt werden

 

Jobidee: Rechtsanwälte können je nach Spezialisierung und Zusatzqualifikationen ganz unterschiedliche Funktionen ausüben, wobei sie im Kern als freie oder angestellte Mitarbeiter von Kanzleien oder größeren Unternehmen, als Sozietätsteilhaber oder Kanzleiinhaber Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten beraten. Entsprechend ihrer Zulassung und Beauftragung vertreten sie ihre Klienten im Falle eins Rechtsstreits oder einer Feststellungsklage  vor dem Amts-, Land- oder Oberlandgerichten bzw. Arbeits-, Verwaltungs- oder Finanzgerichten, ggfs. am Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungsgericht vertreten.

Spezialisierungen können beispielsweise sein:

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt für Mietrecht
Rechtsanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt für Sozialrecht
Rechtsanwalt für Medien- Verlags- und Internetrecht
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht
Rechtsanwwlt für Energierecht
Rechtsanwalt für Ausländerrecht
Rechtsanwalt für Baurecht

 


Kenntnisse/Ausbildung: Der  Zugang zum Anwaltsberuf ist  reglementiert. Sie müssen Volljurist sein, um zum Rechtsanwalt zugelassen werden. Hierfür ist ein rechtswissenschaftliches Voll-Studium mit zwei Prädikats-Examen (ab Note 3, das schaffen 15 Prozent der Studenten) nötig. Nach dem ersten Staatsexamen (Uniprüfung) schließt sich die mindestens zweijährige Referendariatszeit bei einem Anwalt, in einer Rechtsabteilung oder in einer Justizbehörde an. Das Referendariat, der sogenannte Vorbereitungsdienst, wird abgeschlossen mit der großen Staatsprüfung (dem zweiten Staatsexamen, dem sogenannten Assessor-Examen), bei dem die Anwärter die Befähigung zum Richteramt und höheren (Justiz-)Dienst erlangen. Die Befähigung zum Richteramt qualifiziert auch zum Staatsanwalt,  Rechtsanwalt und Notar sowie zum nichttechnischen höheren Verwaltungsdienst. Wer als Assessor mangels  Prädikatsexamens nicht zum Staatsdienst zugelassen wird oder von vornherein Rechtsanwalt werden möchte, kann bei seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer die Zulassung als Rechtsanwalt beantragen und sich als Freiberufler mit eigener Kanzlei niederlassen, eine Sozietät gründen, kooperatives Mitglied oder Sozius werden  oder sich auch  anstellen lassen als Rechtsanwalt oder Assessor.  Die Details erfragen Sie am besten in Ihrer Kammer.

Seit der Bologna-Studienreform besteht die Möglichkeit, Jura auch mit Bachelor- und in einem weiteren Studiengang mit Master-Abschluss zu studieren. Allerdings reicht  der Master-of-Law-Abschluss nicht als Befähigung zum Richteramt und Rechtsanwaltszulassung. Mit dem Abschluss Bachelor of Law bzw. Master of Law hat man gute Chancen, in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens, einer Versicherung oder Bank unterzukommen, ebenso bieten sich Tätigkeiten in Personalabteilungen an, etwa als Arbeitsrechtsexperte. Darüber  hinaus kann man auch in die Steuerberatungsrichtung gehen.

Allerdings können sich auch Bachelor-Absolventen an manchen Universitäten, etwa in Mannheim zur Staatsprügung zusätzlich anmelden, bei  Bestehen dann das zweijährige Referendariat draufsatteln und ebenfalls mit dem zweiten Staatsexamen abschließen und die Befähigung zum Richteramt und zur Rechtsanwaltszulassung zu erwerben. Bachelor-Absolventen haben  den Vorteil, dass ihre Klausuren bereits als zivilrechtlicher Teil des Staatsexamens anerkannt wird, und sie in der Staatsprüfung „nur“ noch „Strafrecht“ und „Öffentliches Recht“ schreiben müssen. Zudem zählt die Note der Bachelorarbeit zu 30 Prozent bei der Examensnote. Und sollte man durchs erste Staatsexamen rasseln, haben Bachelor-Absolventen zumindest einen Berufsabschluss, mit dem sie zwar nicht selbständige Rechtsberatung anbieten, aber in jeder Rechtsabteilung und bei Anwälten unterkommen können.

 

 

Beruflicher Status:  Assessoren können  tätig werden als freiberufliche freie Mitarbeiter, Angestellte oder mit Anwaltszulassung als selbständige und angestellte Rechtsanwälte. Bei der Existenzgründung beraten die Rechtsanwaltskammern der Bundesländer. Rechtsanwälte dürfen auch steuerlich beraten, und neben ihrer Anwaltstätigkeit auch als Testamentsvollstrecker, Haus- und Wohnungsverwalter arbeiten und auch Fördermittel beantragen.

Kunden: Privat- und Geschäftskunden, abhängig vom jeweiligen Fachgebiet: Familien-, Erb-, Scheidungs-, Arbeits-, Bau-, Steuer-, Gesellschafts-,  Unternehmens-, Völkerrecht, Strafrecht usw.

Verdienst: Im Prinzip gehören Rechtsanwälte zu den privilegierten Freiberuflern, da für ihre Liquidation die gesetzliche Gebührenordnung gilt und sie davon nicht abweichen dürfen. In der Praxis herrschen aufgrund großer Konkurrenz mitunter erhebliche Einkommensunterschiede. Am besten verdienen Anwälte im Bau- und Handelsrecht sowie als Strafverteidiger.

Infos: JuraTipps, Uni Erlangen, PDF-zur Examensvorbereitung, Rechtsreferendare im Überblick, Deutsche Anwaltsverein