Niedergelassener Hausarzt oder Facharzt in eigener Praxis

Arzt

Jobidee: Humanmediziner können ihren Arztberuf in über 40 Fachrichtungen ausüben: als angestellte Ärzte (z.B. Klinikärzte, Amtsärzte) oder in eigener Praxis. Im Kern besteht ihre Aufgabe in der medizinischen Vorsorge, Diagnostik, Behandlung, Nachsorge und Gesundheitsberatung  von Menschen aller Altersgruppen, mitunter in der Spezialisierung als Kinderarzt oder Altersmediziner (Geriatriker).  Immer mehr Mediziner meiden jedoch im späteren Berufsleben Patientenkontakt, sind beispielsweise in der Medizin- oder Medikamentenforschung (mit Zusatzqualifikationen) tätig oder arbeiten fachübergreifend, fachnah oder fachfremd, z.B. als Medizinjournalist usw.. Der klassische freiberuflich tätige Arzt praktiziert als Hausarzt (Allgemeinmediziner, Facharzt für Allgemeinmedizin) oder Facharzt (z.B. Augen-, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Orthopäde, Kardiologe, Unfall-Chirurg, Kinderarzt usw.) in eigener oder  Gemeinschafts-Praxis. Wenngleich in Deutschland eine sehr hohe Ärztedichte herrscht, stehen wir am Vorabend eines akuten Ärztemangels, da bis zu 50 Prozent der jetzt praktizierenden Mediziner demnächst in Ruhestand gehen (oder nach altersbedingten Verlust der Kassenarztzulassung nur noch Privatpatienten behandelt) und viele Arztpraxen wegen einer zu hohen Praxisdichte in Städten nicht mehr nachbesetzt werden dürfen.

In Gegenden mit zu hoher Praxendichte kaufen die Kassenärztlichen Vereinigungen frei werdende Praxissitze auf, um sie vom Markt zu nehmen.  Zahlreiche Nachwuchsärzte werden sich somit in Städten nur noch mit einer Privatpraxis niederlassen können. Besonders groß ist bereits heute der Ärztemangel auf dem Land. Junge Mediziner zieht es eher  in größere Städte und Ballungszentren mit entsprechender Infrastruktur und kulturellen Angeboten als aufs infrastrukturell immer stärker ausblutende Land.

Kunden/Beschäftigungsmöglichkeiten: Ärzte haben viele Beschäftigungsmöglichkeiten: Krankenhäuser, Kliniken, Rehabilitationszentren, Sanatorien, Praxen, Medizinlabore, Forschung, Lehre, Gesundheitsämter, Medizinischen Dienst, Bundeswehr, Krankenversicherung, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenversicherungen, Medien usw. bis hin zum Entertainment á la Dr. Eckart von Hirschhausen.


Kenntnisse/Ausbildung: Da auf rund 40 000 Studienbewerber nur 9000 Studienplätze in den Medizinischen Fakultäten kommen, liegt der Nummerus Clausus (NC) bei einer Abi-Note von 1,0 bis  1,2. Die Hochschulen vergeben 60 % der Studienplätze selbst und weichen in Einzelfällen leicht vom hohen NC ab. Falls der Abitur-Notendurchschnitt nicht zum Studium der Human-Medizin reicht, können gute Ergebnisse im Medizinertest, vorhergehende Berufsqualifikationen in hilfsmedizinischen Berufen, Wartezeiten (bis 12 Semester, 20 % der Studienplätze) und vorherige Bundeswehrzeiten Bonuspunkte für eine Studienzulassung bringen. Mitunter können auch teure Studienplatzklagen helfen, den „NC“ zu umgehen. Siehe hierzu Studis-online.

Da kaum ein anderes europäisches Land wie Deutschland den NC zum Hauptzugangskriterium für ein Medizinstudium macht, wäre auch ein medizinisches Auslandsstudium eine denkbare Alternative. Allerdings sind hier die Semestergebühren zumeist sehr hoch Siehe hierzu Studis-online.

Nach dem Studium (Mindestdauer 12 Semester, inklusiv Famulantur) dürfen Jungärzte mit einer vorübergehenden Erlaubnis, 18 Monate unter Aufsicht zu praktizieren, als Arzt im Praktikum im Krankenhaus oder einer niedergelassenen Arztpraxis Patienten betreuen. Erst nach erfolgreich absolvierter AIP-Zeit erhält er die Vollapprobation, die Zulassung zum Arztberuf. Erst mit der Approbation hat der Jungmediziner die Berechtigung, sich – je nach Praxiserfahrung und fachlicher Weiterbildung – als Assistenz-, Stations-, Ober- oder Chefarzt zu bewerben oder eine kassenärztliche Zulassung als Vertragsarzt zu erlangen, um als freiberuflicher Arzt in einer Praxisgemeinschaft mitzuarbeiten oder sich in eigener Praxis durch Praxisübernahme oder Praxisneugründung niederzulassen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind für die Vergabe von „Praxiskonzessionen“ zuständig. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Kontakte zu der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes  aufzunehmen.


Die Anerkennung als Gebietsarzt (früher: Facharzt) setzt eine fachärztliche Weiterqualifizierung von 4 bis 6 Jahren voraus und ist unter anderem für folgende Spezialisierungen möglich:

(Quelle: Doccheck-Lexikon)

Promotion: Die Doktorarbeit dürfen Mediziner, anders als wie über ein Promotionsstudium in anderen Studienfächern üblich, schon während ihres Studiums und Zeit als Arzt im Praktikum schreiben. Die Promotion bei Medizinern ist vergleichbar mit einer Bachelor-Arbeit und muss auch nicht mehr als 70 Seiten umfassen. Der medizinische Doktortitel ist keine Bedingung zur Erlangung der Approbation, doch in der Praxis als „Herr oder Frau Doktor“ so obligatorisch, dass Jungärzte ihn unbedingt erlangen sollten. Das geht auch nachträglich (nach der Approbation) noch.

Jobstatus: Ärzte können als Angestellte, freie Mitarbeiter (selbständige ohne eigene Praxis) oder als Freiberufler in eigener Praxis oder Kooperation tätig werden.

Verdienst: Die Einkommenshöhe von Ärzten richtet sich in der Regel nach tariflichen Eingruppierungen als Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt und Chefarzt in Verbindung mit mit Berufsjahren. Unter den freiberuflich tätigen Fachärzten gehören nur einige Gruppen zu den Spitzenverdienern. Siehe Facharztverdienste hier!
Infos: Bundesärztekammer, Bundesverband der Kassenärztlichen VereinigungenThieme-Verlag Arzt im Beruf , Internistenkongress der Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, ApprobationsordnungHartmannbund, Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Deutsches Ärzteblatt, Medical Tribune.