Bundesregierung beschließt Soforthilfe – Grütters: „Rettungsschirm für den Kulturbereich“

©  Fotocollage: Diether v. Goddenthow
© Fotocollage: Diether v. Goddenthow

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat am 23. März 2020 die  von der Bundesregierung beschlossenen Hilfspakete zur Bewältigung der Corona-Pandemie als „Rettungsschirm für den Kultur-, Kreativ- und Medienbereich“ bewertet.

Die Bundeshilfen ruhen auf drei großen Säulen, die geeignet sind, gerade auf die spezifischen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kreativen zu reagieren:

1) Kleinen Unternehmen wird bei der Betriebssicherung geholfen.
2) Persönliche Lebensumstände werden abgesichert.
3) Mit vielen rechtlichen Einzelmaßnahmen sollen Härten abgemildert werden.

„Wir kennen die Nöte, wir wissen um die Verzweiflung“, sagte Grütters. „Gerade der Kulturbereich ist durch einen hohen Anteil Selbstständiger gekennzeichnet, die jetzt existenzielle Probleme haben. Deshalb freue ich mich, sagen zu können: Die Hilfe kommt – so schnell und so unbürokratisch wie möglich! Ich danke dem Wirtschafts-, dem Finanz- und dem Arbeitsminister sehr herzlich dafür, dass sie die von uns eingebrachten Anliegen und Interessen der Künstlerinnen und Künstler, der Kreativ- und Medienlandschaft mit in den Blick genommen haben. Das zeigt: Die Bundesregierung insgesamt ist sich des einzigartigen Stellenwerts unserer Kultur-, Kreativ- und Medienlandschaft bewusst.“

Zu 1):

Mit einer Corona-Soforthilfe für Soloselbständige und kleine Unternehmen in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen leisten, mit der laufende Betriebskosten wie Mieten von Kinos, Musikclubs oder Künstlerateliers, aber auch Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten bezahlt oder finanzielle Engpässe überbrückt werden können.

Zu 2):

Soweit es um die persönliche Existenzsicherung jedes einzelnen Betroffenen geht, erleichtert die Bundesregierung zusätzlich für Soloselbständige den Zugang zur sozialen Grundsicherung. So werden für die Dauer von sechs Monaten Vermögen im Wesentlichen nicht berücksichtigt, der Zugang zu Kinderzuschlägen erleichtert und die Aufwendungen für Wohnung und Heizung anerkannt; das heißt, jeder kann in seiner Wohnung bleiben. Für diese Maßnahme stellen Bund und Kommunen weitere bis zu 10 Milliarden Euro bereit.

Zu 3):

Grütters verwies darauf, dass über die Corona-Soforthilfe und die soziale Grundsicherung für Soloselbständige hinaus weitere Schutzmechanismen beschlossen worden seien. So werden beispielsweise Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen bewahrt, wenn sie aktuell Schwierigkeiten haben, ihre Miete vollständig zu bezahlen, die Stundungsregeln für Darlehen im Sinne der Schuldner verbessert. Die Kulturstaatsministerin verwies auch darauf, dass Betroffene im Falle von Einkommenseinbußen bei der Künstlersozialkasse und bei den Finanzämtern die Senkung ihrer Beiträge oder Steuervorauszahlungen beantragen können; außerdem sind Stundungen möglich.

„Die heute vereinbarten mehrstufigen Schutzmaßnahmen zeigen: Die Bundesregierung ist zu allem entschlossen, um den verheerenden Folgen der Covid-19-Pandemie auch im Kultur- und Kreativbereich zu begegnen“, sagte Grütters. „Wir lassen niemanden im Stich. Diese Versprechen lösen wir jetzt als Bundesregierung mit milliardenschweren Hilfspaketen ein.“

Bereits zuvor hatte die Bundesregierung Hilfen beschlossen, die ebenfalls der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen. Dazu zählt, neben dem Kurzarbeitergeld und steuerlichen Liquiditätshilfen, ein massives Kreditprogramm. Ab heute können betroffene Unternehmen bis hin zu Kleinstselbständigen die neuen Sonderkredite bei der KfW in Anspruch nehmen. Anträge hierzu können bereits jetzt über die Hausbank eingereicht werden. Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken arbeiten dazu gemeinsam mit der KfW an beschleunigten Kreditgenehmigungsprozessen.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien flankiert die Maßnahmen der Bundesregierung mit speziell auf die Kulturbelange zugeschnittenen Unterstützungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So soll beispielsweise auf Rückforderungen von Fördermitteln so weit wie möglich verzichtet werden, wenn Veranstaltungen oder Projekte aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden können. Die Instrumente des Kulturetats, insbesondere die bestehenden Förderprogramme, sollen mit Blick auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und geschärft werden.

Um die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, setzt sich Staatsministerin Grütters innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Ländern mit Nachdruck dafür ein, Geschäftsstellen von Medienunternehmen als anerkannte sicherheitsrelevante Infrastrukturen von zwingenden Betriebsschließungen auszunehmen. Die für den journalistischen Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen außerdem zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen gezählt werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Unsere demokratische Gesellschaft braucht in dieser bis vor kurzem unvorstellbaren historischen Situation ihre einzigartige und vielfältige Kultur- und Medienlandschaft. Der schöpferische Mut der Kreativen kann helfen, die Krise zu bewältigen. Wir sollten jede Chance ergreifen, Gutes für die Zukunft daraus entstehen zu lassen. Deshalb gilt: Künstlerinnen und Künstler sind gerade jetzt nicht nur unverzichtbar, sondern geradezu lebenswichtig.“

Eine Übersicht zu Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen und Selbständige aus dem Kultur-, Medien- und Kreativbereich finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de