Steuerberater

Steuerberater

Jobidee: Steuerberater beraten und helfen Privatleuten, Unternehmen, Freiberuflern und Institutionen bei allen Fragen und Erstellung von Steuererklärungen wie: Einkommensteuererklärungen, Körperschaftssteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen, Steueranmeldungen (Lohnsteuer-, Kapitalertragssteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung) sowie darüberhinaus Antragsstellungen für Investitionszulage, Eigenheimzulage, Kindergeld usw.).

Existenzgründer und Unternehmen beraten sie insbesondere bei der Einrichtung bzw. der Anpassung der Buchhaltung mit Erstellung eines Kontenplans, Übernahme von Teilen der Buchhaltung, Belegkontierung sowie Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung mit Ausfüllen des EÜR-Formulars, bzw. einer Eröffnungsbilanz, eines Jahresabschlusses mit Gewinn- und Verlustrechnung, die Erstellung eines Zwischenabschluss, einer Handelsbilanz, Steuerbilanz und/oder Liquidationsbilanz mit Erläuterungsberichten.

Mitunter übernehmen Steuerberater dabei zentrale Buchhaltungsbereiche ihrer Mandanten, etwa die Lohnbuchhaltung mit Sammlung, Aufstellung und Eingabe von Arbeitnehmerdaten, Zusammenstellung und Aufbereitung unterschiedlicher Lohnabrechnungsdaten bis hin zur Übernahme der Reisekostenabrechnung, Ausdrucken der Lohnzettel usw.  Zur Verarbeitung großer Datenmengen arbeiten die meisten Steuerberater  mit der DATEV zusammen. Das ist ein serviceorientiertes, auf Buchhaltung und Bilanzierungen aller Branchen spezialisiertes überregionales Rechenzentrum. DATEV-angeschlossene Steuerberater können mit ihrem direkten Zugang von ihrer Kanzlei aus  die DATEV-Rechner nutzen, einen Teil oder das gesamte betriebliche Rechnungswesen, die Personalwirtschaft und Abschlüsse abwickeln.

Steuerberater sind  wichtige Vertreter bzw. Mittler zwischen ihren Mandanten und dem Finanzamt. Sie sind vom Gesetzgeber mit gewissen Sonderkompetenzen ausgestattet, den sogenannten Vorbehaltungsaufgaben. Beispielsweise erhalten  Steuerberater beim Finanzamt für den Steuerpflichtigen längere Abgabefristen zur Einreichung von Steuererklärungen  als der Mandant selbst.

Zu den Vorbehaltungsaufgaben, den dem Steuerberater vorbehaltenen Beratungs-Tätigkeiten, gehören die:

Deklarationsberatung: Hilfe bei der Erstellung von Steuererklärungen und Prüfung von Steuerbescheiden.

Gestalungsberatung: Vorausschauende Beratung zur (mittelfristig) steuergünstigsten Gestaltung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Durchsetzungsberatung: Vertretung von Mandanten gegenüber dem Finanzamt und – falls notwedig – auch von Finanzgerichten, etwa nach fruchtlosen Widersprüchen gegen falsche Steuerbescheide oder in Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten. Dabei kann der Steuerberater Anträge zur Anpassung der Steuervorauszahlung, Fristverlängerung, Stundung von Steuerschulden, Erstattung entrichteter Steuerschulden, Aufhebung einer Steueranmeldung, Erlass von Steuerschulden, Aufhebung bzw. Änderung eines Steuerbescheids, Erstattung ausländischer Quellensteuer usw. stellen und auch Widerspruch einlegen.

Steuerberater können auch Sachverständige sein oder Hilfestellung bei Insolvenzverfahren leisten, etwa bei der betriebswirtschaftlichen und Sanierungsberatung unter steuergestalterischen Gesichtspunkten bis hin zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern.

Steuerberater beraten darüber hinaus in allen Steuergestaltungsfragen wie Immobilien-, Schenkungs- und Erbschaftssteuerangelegenheiten, etwa um eine möglichst steuergünstige testamentarische Nachlassregelung.

Je nach Spezialisierung können Steuerberater bei der steuerlichen Gestaltung von Stiftungsvermögen, Unternehmens- und Kapitalgesellschaftskonstruktionen usw. fungieren.

Zudem können Steuerberater vielfältige, über ihre Kerntätigkeit hinaus gehende Dienstleistungen anbieten wie:

Vermögensverwaltung,
treuhänderische Wahrnehmung von Gesellschafterrechten,
treuhänderisches Halten von Gesellschaftsanteilen für Dritte,
Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat,
freiberufliche Unternehmensberatung,
Existenzgründungsberaterung,
Mediation,
Testatmentsvollstreckung (Amt des Testamentsvollstreckers), Nachlasspflege, Nachlassverwalter,
Vormund, Betreuer, Pfleger, Beistand,
Insolvenzverwalter,
Notgeschäftsführer aufgrund gerichtlicher Bestellung,
Mitglied in Gläubigerausschüssen,
Zwangsverwalter, Sachwalter,
Schiedrichter und Schiedsgutachter,
Gutachter in Steuerdingen,
Hausverwaltung und Verwalter von Eigentumwohnungsanlagen,
Steuer-Dozent,
Hochschullehrer
Steuerfach-Autor und -Journalist usw.

Kunden:Privatleute, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, freiberufliche und gewerbliche Einzelunternehmer, soziale, mildtätige und kirchliche Institutionen, Vereine, Genossenschaften usw. Kurzum: jeder Steuerpflichtige, der zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.

Kenntnisse/Ausbildung: Um als Steuerberater tätig zu sein, bedarf es der Zulassung. Voraussetzung für die Ernennung ist entweder das zweite juristische Staatsexamen (Juristen sind zur Steuerberatung befugt) oder, und das ist der Normalfall – der erfolgreiche Abschluss der Steuerberaterprüfung. Zur Steuerberaterprüfung wird man unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:

1. Erfolgreicher Lehrabschluss zum Steuerfachangestellten (Voraussetzung mittlere Reife + Eingangstest) plus zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung in einem Finanzamt oder einen Steuerberatungsbüro sowie begleitende Vorbereitungskurse.
2. Ausbildung zum Finanzwirt (Voraussetzung Fachhochschulreife + Eingangstest für die praxisorientierte fachhochschulähnliche Ausbildung beim Finanzamt) plus sieben Jahre Berufserfahrung.
3. Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt (Voraussetzung Fachhochschulreife oder Abi + Eingangstest für die fachhochschulähnliche Ausbildung beim Finananzamt) plus drei Jahre Berufserfahrung.
4. Hochschulweg:  Zur Steuerberaterprüfung ist zuzulassen, wer ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich absolviert hat und eine anschließende praktische Tätigkeitszeit von zwei bzw. drei Jahren nachweisen kann. Hierzu eignen sich folgende Studienfächer besonders: VWL, BWL und Jura.  Wie eingangs erwähnt: Der Volljurist darf auch ohne Steuerberaterprüfung Klienten steuerlich beraten.
5. Vermehrt werden auch spezielle Hochschulstudiengänge angeboten, z.B. Steuern und Wirtschaftsprüfung an der Hochschule Niederrhein oder Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung an der Hochschule Ludwigshafen Rhein.

 

Jobstatus: Steuerberater arbeiten als Freiberufler oder Angestellte in Steuerberatungsgesellschaften oder Großunternehmen.

Wie die Bundessteuerberaterkammer auf ihrer Webseite ausführt sind die Rechte und Pflichten des Steuerberaters  im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufs­ordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) im Einzelnen geregelt. Die im StBerG normierten Berufspflichten (z. B. Pflicht zur Verschwiegenheit, Unabhängig­keit, Eigenverantwortlichkeit) werden insbesondere durch die BOStB näher konkreti­siert.

Darüber hinaus unterliegt der Steuerberater den Bestimmungen der Steuerberater­vergütungsverordnung (StBVV), soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) geht. Die StBVV sieht allerdings keine festen Gebühren vor, sondern legt nur einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater die im Einzelfall angemessene Gebühr bestimmen kann.

Die Fachberaterordnung (FBO) regelt die Voraussetzungen für den Erwerb der von den Steuerberaterkammern verliehenen Fachberaterbezeichnungen sowie die Einzelheiten des Verfahrens zur Verleihung des Fachberatertitels.

Verdienst: Die Bruttogehälter angestellter Steuerberater vaiieren, auch geographisch. Die Anfangsgehälter beginnen bei 3.200 Euro/Monat.  Freiberufliche Steuerberater zählen aufgrund der großen Konkurrenz von derzeit bundesweit 94 000 Berufskollegen und Steuerberatungsgesellschaften nicht immer mehr zu den Gutverdienern. Geld verdient heutzutag nur, wer sich einen festen solventen Mandantenstamm aufbauen und dabei seinen Kostenapparat möglichst gering halten kann. Grundlage der Liquidation des freiberuflichen Steuerberater ist die Steuerberatergebührenordnung. Hierin ist geregelt, wie die verschiedenen Leistungen des Steuerberaters abzurechnen sind.

Infos: BundessteuerberaterkammerSteuerberatergebührenordnung, SteuerberaterSteuerberater – der harte Weg zum Traumjob