Vermessungsingenieur, ein Beruf mit Zukunft

Vermessungsingenieur

Jobidee: Das Vermessungswesen liegt ausschließlich in der öffentlich Hand, etwa bei Landes-, Kataster-, Agrar-und Sondervermessungen. Für den Bund nimmt das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie die Aufgaben im Bereich der Kartographie und Geodäsie wahr. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist für das Seekartenwesen zuständig. Die Mehrzahl der Vermessungsingenieure sind zur Erfüllung dieser hoheitlichen Aufgaben daher im  Staatsdienst tätig. Etliche Vermessungsingenieure sind darüber jedoch als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) freiberuflich tätig. Die ÖbVI werden vom Staat mit beliehenden hoheitlichen Aufgaben im Bereich Vermessungswesen betraut. Sie erbringen öffentliche Dienstleistungen im Vermessungswesen in privater Organisation, vergleichbar mit den Notaren.  Sie unterstehen staatlicher Aufsicht. Ihre Tätigkeit muss neutral und von persönlichem Verantwortungsgefühl bestimmt sein. ÖbVI dürfen weder weisungsgebunden noch gewerblich tätig sein.  Zudem fungieren sie in allen Aufgaben mit Grundstücken und Immobilien nicht nur als technische Dienstleister (Vermaßung durchführen), sondern beraten und vermitteln zwischen Wirtschaft bzw. Privatauftraggebern und Behörden.


Aufgaben des freiberuflichen Öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur (ÖbVI) sind:

Beratung  bei allen vermessungs- und grundstücksrechtlichen Fragen zur Grundstücksentwicklung und des Bauvorhabens zum Erwerb oder Veräußerung, Bewerten, Planen, Realisieren, zur Bestellung von Baulasten, Erbbaurechten, bis hin zu bodenordnerischen Maßnahmen und Vorbereitung städtebaulicher Vorhaben.

Vermessungs-Aufgaben im öffentlich- rechtlichen Bereich: Als Organe des öffentlichen Vermessungswesen werden Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) auch von Behörden beauftragt mit öffentlichen Anliegen der Landesvermessung oder mit Vermessungen, die der Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatatsters dienen.

Aufgaben im Bereich der Ingenieurgeodesie, Ingenieurbau, Stahlbau, Verkehrsanlagenbau, Beweissicherung und weiteren Bereichen.

Beurkundungsbefugnis, wie in Sachsen-Anhalt, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Sachverständigentätigkeit.

Aufgaben im Bereich Geodäsie hier.

Kunden: Öffentliche Hand, Öffentliche Unternehmen, Architekten, Bauingenieure, Tiefbau-, Straßenbau, Hochbau, Unternehmen und Privatpersonen – praktisch jeder, der mit Grundbesitz und Flächen zu tun hat.


Kenntnisse/Ausbildung: Studium des Vermessungswesens bzw. der Geodäsie, einst Diplom-Abschluss, heute mit Master of Sience. Nach zweijährigem Referendariat bei der Vermessungsverwaltung und der großen Staatsprüfung (2.Staatsexamen) kann nach einem Jahr beruflicher Praxisaneignung in der Katastervermessung bei der Katasterverwaltung (auch bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur) die Bestellung zum freiberuflichen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beantragt werden.

Jobstatus: Öffentliche bestellte Vermessungsingenieure sind mit der Wahrnehmung bestimmter hoheitlicher (Vermessungs- und Katierungs-)Aufgaben beliehene freiberuflich tätige Unternehmer. Ansonsten treten Vermessungsingenieure in den Staatsdienst ein, entweder als Beamte oder heutzutage eher als Angestellte des Öffentlichen Dienstes. Allerdings sind die Stellen rar.

Verdienst: Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur berechnet seine Leistungen nach der  Vermessungsgebührenordnung – VermGebO, die in den unterschiedlichen Bundesländern voneinander abweichen kann. Laut der VermGebO des Landes Brandenburg  kann der ÖbVI sowohl eine Wertgebühr als auch eine Zeitgebühr plus Auslagen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnen. Der Stundensatz beträgt für den ÖbVI 45,00 Euro, für eine vermessungstechnische Fachkraft 40,00 und für eine Hilfskraft 20,00.

Infos: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. Verband Deutscher Vermessungsingenieure, Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen – AdV, Arbeitsplatz ErdeGeoinformatik-Lexikon der Universität Rostock