Kategorie-Archiv: Freiberufler-News

Die coronabedingte temporäre Absenkung der UST vom 1. Juli bis 31.12.2020

Nunmehr hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF)  am 30.06.2020 das endgültige Schreiben zur temporären Absenkung der Umsatzsteuer (USt) veröffentlicht. Damit gelten coronabedingt  vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 verminderte Umsatzsteuersätze von 16 % (bisher 19 %) sowie von 5 % (bisher 7%). Ab 1. Januar 2021 sollen wieder die bisherigen Umsatzsteuersätze gelten.

Das zwischen den Finanzbehörden der Länder abgestimmte BMF-Schreiben können Sie direkt unter folgendem Link erreichen.

Hessischer Gründerpreis und Soforthelfer.org geben Start-Ups in der Corona-Krise kostenlose Hilfestellung / Bewerbungsfrist verlängert

Logo-hess-gruenderpreisTrotz Corona-Krise soll in diesem Jahr doch an dem Hessischen Gründerpreis festgehalten werden. Hierzu geben Preisträger und Jurymitglieder Tipps zur Bewerbung und für öffentliche Aufmerksamkeit, wie es in einer Pressemeldung heißt: „Viele Unternehmen sind durch die Corona-Krise schwer getroffen. Selbst jahrelang erfolgreiche Groß-Konzerne bekommen Hilfe vom Staat, also von uns allen, der Gesellschaft. Erst recht in Schwierigkeiten kommen die kleinen und jungen Unternehmen, die nicht über Jahre Rücklagen ausbauen konnten. Co-Gründerin und Geschäftsführerin Franziska Hannig von Inaska, dem Frankfurter Start-up, das nachhaltige und faire Sport- und Bademode produziert, berichtet: „Seit Mitte März herrscht auf den für uns wichtigen Märkten Deutschland, Österreich und Schweiz eine große Verunsicherung. Es gibt enorme Reisebeschränkungen, Schwimmbäder und Sportstudios sind von Schließungen betroffen, Badeseen und Parks teilweise nur eingeschränkt nutzbar. Das spüren wir unmittelbar in unseren Umsätzen, die seit Mitte März stark eingebrochen sind. Das heißt, wir müssen Einsparungen vornehmen. Wir haben teilweise Kurzarbeit beantragt, die Soforthilfe erhalten und mussten eine Überbrückungsfinanzierung auf uns nehmen, welche wir innerhalb von sieben Jahren abzahlen werden. Wir werden die Nachwehen von Corona also eine Zeitlang spüren.“

Hannig, die mit ihren Kolleginnen beim Hessischen Gründerpreis 2019 den Sieg in der Kategorie „Gesellschaftliche Wirkung“ erreichte, berichtet am Donnerstag, 4. Juni 2020, in einer gemeinsamen virtuellen Veranstaltung des Hessischen Gründerpreises und der neuen Initiative Soforthelfer.org vom Leben und Überleben eines jungen Unternehmens in der Krise. Der Hessische Gründerpreis verlängert wegen der Corona-Krise seine eigentlich am 29. Mai endende Bewerbungsfrist bis zum 17. August 2020. „Wir haben bereits 61 Bewerbungen vorliegen,“ sagt Elisabeth Neumann, die Projektleiterin für den Hessischen Gründerpreis bei KIZ SINNOVA Gesellschaft für soziale Innovationen gGmbH, „aber wir haben auch sehr viele Rückmeldungen von interessierten Unternehmen und aus unserem Netzwerk, die uns zeigen, dass viele Existenzgründerinnen und -gründer derzeit damit beschäftigt sind, ihr Unternehmen am Laufen zu halten. Da finden sie nicht die Zeit und die Ruhe für eine gute Bewerbung – selbst wenn das reine Ausfüllen unserer Bewerbungsunterlagen schnell geht, muss man sich doch gründlich Gedanken machen, Unterlagen zusammenstellen und natürlich eine Perspektive für sein Unternehmen haben, die eine Teilnahme sinnvoll erscheinen lässt. Um in dieser Situation den Druck herauszunehmen haben wir uns in diesem Jahr für eine sehr lange Fristverlängerung entschieden und hoffen, dass im August viele junge Unternehmen schon wieder klarer sehen, wie es mit ihrem Geschäft weiter geht.“

„Solo-und Kleinunternehmen sind am stärksten durch die Corona-Krise betroffen, hier stehen Existenzen auf dem Spiel. Durch unser bundesweites, gemeinnütziges Soforthelfer Programm bieten wir mit unseren Experten kostenlose Hilfe an, persönlich und digital“, sagt Dirk Luenzer, Managing Director von Soforthelfer.org. Das Netzwerk mit mehr als 120 Beratern und 55 Kooperationspartnern bundesweit unterstützt Mikro-, Klein- und mittelständige Unternehmen dabei, auf die COVID-19-Krise zu reagieren.

Neben Elisabeth Neumann vom Hessischen Gründerpreis und Franziska Hannig von Inaska nimmt auch Andrea Bienia von der Nähschule Lorsch an der circa einstündigen Veranstaltung am 4. Juni teil, die online via Zoom stattfindet. Maxine Schiffmann von Soforthelfer.org spricht mit Elisabeth Neumann und Andrea Bienia darüber, wie wichtig es gerade für junge Unternehmen ist, sichtbar zu sein, wie Start-ups besser wahrgenommen werden können und wie viel Unterstützung dabei der Hessische Gründerpreis bietet. Bienia war 2015 Preisträgerin beim Hessischen Gründerpreis und konnte damals eine sehr hohe Medienaufmerksamkeit erzielen, von der sie noch heute profitiert. Sie musste ebenfalls auf Corona reagieren und konnte beispielsweise keine Präsenzveranstaltungen mehr durchführen. Stattdessen stieg sie in die Maskenproduktion ein. Auch Franziska Hannig wird von ihren Erfahrungen mit dem Preis erzählen, aber vor allem berichten, dass und wie sie als Mutter von zwei kleinen Kindern dennoch erfolgreich ein Unternehmen mitgründen konnte. Natürlich wird Elisabeth Neumann auch den Wettbewerbsverlauf schildern und die Voraussetzungen für eine Teilnahme darstellen. Und Online-Medienpartner Station gibt Tipps und Tricks für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Im Chat zur Veranstaltung können Fragen gestellt werden, die – soweit möglich – von den anwesenden Expertinnen gleich beantwortet werden.

Online-Anmeldung unter https://www.soforthelfer.org/digitale-show-sichtbarkeit. Nach Eingabe von Namen und Mailadresse erhalten Sie eine Mail mit dem Einladungslink. Um teilnehmen zu können, müssen Sie lediglich auf den Link klicken.“

Hessischer Gründerpreis, Region Fulda und Gründerregion Wiesbaden laden zum virtuellen Gründerfrühstück ein

Logo-hess-gruenderpreisDer Hessische Gründerpreis ist ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist läuft und endet am 17. August. Am Dienstag, 12. Mai, 10 Uhr, gibt es für alle Interessenten bei einem virtuellen Gründerfrühstück Informationen zur Bewerbung. Die Teilnehmer erfahren, welcher Aufwand damit verbunden ist, welche Vorteile sie durch den Wettbewerb haben oder wie das Auswahlverfahren läuft. Im Gespräch können sie online ihre individuellen Fragen direkt mit den Experten klären.

Im Jahr 2018 war der Medizingerätehersteller Preisträger beim Hessischen Gründerpreis. „Der Hessische Gründerpreis hat Lenicura wertvolles Feedback von Experten gegeben, uns im Gründer-Ökosystem bestens vernetzt und die mediale Aufmerksamkeit hat dazu beitragen, die von uns behandelte Akne inversa ein Stück aus der gesellschaftlichen Tabuzone zu holen. Teilnehmen lohnt sich“, sagt Arend Poppner, Co-Founder von Lenicura aus Wiesbaden.

„Die Gründerregion Wiesbaden ist ausgesprochen lebendig, dank des hohen Engagements, der engen Zusammenarbeit und der Ideenkraft aller Akteure. Das zeigt sich auch darin, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden schon lange im Netzwerk des Hessischen Gründerpreises aktiv und auch in dessen Jury vertreten ist“, erläutert der Wiesbadener Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz. „Im Zusammenspiel von Gründern mit öffentlichen wie privaten Förderern und Partnern spielt der Hessische Gründerpreis eine wichtige Rolle, denn Wiesbadener Startups erhalten durch ihn überregionale Präsenz, gewinnen Geschäftspartner und Kunden.“

Am virtuellen Gründerfrühstück nehmen neben Arend Poppner von Lenicura auch Experten von Exina, BerufsWege für Frauen und dem Referat für Wirtschaft und Beschäftigung der Landeshauptstadt Wiesbaden teil. Sie geben interessierten Gründerinnen und Gründern wertvolle Tipps, um im Wettbewerb zu bestehen. Die Veranstaltung wir über Zoom gestaltet, die Online-Anmeldung erfolgt auf der Website der Gründerregion Fulda unter www.gruender-region-fd.de. Nach der Anmeldung bekommen die Teilnehmer eine Mail mit dem Einladungslink. Um teilnehmen zu können, müssen diese lediglich auf den Link klicken. Neben jungen Unternehmen und Startups sind auch Medienvertreter herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Regionalmanager Christoph Burkard der Region Fulda hat im April sein monatliches Gründerfrühstück erstmals virtuell abgehalten und freut sich nun auf die Kooperation mit Wiesbaden und dem Gründerpreis. „Technisch hat alles gut geklappt, wir hatten tolle Präsentationen und eine gute Vernetzung. Nur die Schnittchen haben gefehlt“, schmunzelt Burkard. Junge Unternehmen aus seiner Region waren in den letzten Jahren oft überdurchschnittlich erfolgreich im Wettbewerbsverlauf und die Informationen beim virtuellen Gründerfrühstück sollen dafür sorgen, dass dies auch 2020 wieder so sein wird.

Elisabeth Neumann, Projektleiterin für den Hessischen Gründerpreis bei KIZ SINNOVA Gesellschaft für soziale Innovationen, wird den Wettbewerbsverlauf schildern und die Voraussetzungen für eine Teilnahme darstellen. „Wir haben bereits zwanzig tolle Bewerbungen, aber da ist noch Luft nach oben. Ob wir im November eine reale Preisverleihung in Kassel durchführen können, lässt sich derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht sagen. Aber wir bereiten alles dafür vor und können im schlimmsten Falle die Preisverleihung auch virtuell vornehmen. Die Bewerbungsfrist haben wir bis zum 17. August verlängert, denn wir bekommen Rückmeldungen, dass viele Unternehmen derzeit alle Hände voll zu tun haben, um ihr Geschäft den neuen Gegebenheiten anzupassen und damit zu retten. Da wollen wir unterstützen, indem wir mehr Zeit einräumen. Die Bewerbungsunterlagen auf unserer Webseite sind schnell ausgefüllt, der Aufwand ist gering, der mögliche Gewinn groß.“

Der Hessische Gründerpreis wird seit 2003 verliehen, derzeit in den Kategorien „Innovative Geschäftsidee“, „Zukunftsfähige Nachfolge“, „Gesellschaftliche Wirkung“ sowie „Gründungen aus der Hochschule“. Aus allen Bewerbungen erreichen jeweils zwölf Unternehmen je Kategorie das Halbfinale. Die 48 Halbfinalisten pitchen vor einer großen Jury, die je Kategorie drei, insgesamt also zwölf Finalisten auswählt. Diese treten am 27. November mit Messeständen und kurzen Pitches gegeneinander an und werden dann am Abend im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet – unter anderem vom Schirmherrn des Hessischen Gründerpreises, dem Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir persönlich.

Gründerwettbewerb „Pioniergeist 2020“ gestartet

logo-pioniergeist2020Preisgelder im Gesamtwert von 35.000 Euro zu gewinnen

Mainz, 4. Mai 2020. Pioniergeister gesucht: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich während der letzten fünf Jahre selbstständig gemacht, ein Unternehmen übernommen haben oder in diesem Jahr gründen werden, können sich ab sofort bis zum 31. August 2020 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für den Gründerpreis „Pioniergeist 2020“ bewerben. Der Preis für das beste Gründungskonzept ist mit 15.000 Euro dotiert, der Zweit- und der Drittplatzierte erhalten 10.000 Euro beziehungsweise 5.000 Euro. Darüber hinaus vergeben die Business Angels Rheinland-Pfalz wieder einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro für die beste Gründungsidee. Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.pioniergeist.rlp.de abrufbar.

Gewinnerunternehmen profitieren neben dem Preisgeld auch von der Medienresonanz rund um die Preisverleihung des vom SWR Fernsehen, der Volksbanken Raiffeisenbanken und der ISB ausgerichteten Wettbewerbs. Der Gründerpreis wird in diesem Jahr bereits zum 22. Mal unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vergeben.

Für Kleinunternehmer und Freiberufler: KIZ WIRD TEIL DES RAPID RESPONSE PROGRAMME VON YOUTH BUSINESS INTERNATIONAL

zu den Katalogberufen zählen Arzt, Archichtekt, Anwalt, Steuerberater usw.Das Programm, das von Youth Business International (YBI) geleitet und von Google.org gefördert wird, unterstützt Mikro-, Klein- und mittelständige Unternehmen dabei, auf die COVID-19-Krise zu reagieren.

Die Weltwirtschaft leidet unter einem noch nie dagewesenen Schock als Folge von COVID-19. Gerade Mikro-, Klein- und mittelständische Unternehmen sind aufgrund einer oft kleinen Gewinnspanne besonders von einem wirtschaftlichen Abschwung betroffen. Die aktuelle Pandemie hat einen starken Einfluss auf Selbstständigen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen, einschließlich jungen Menschen (18-35 Jahre), Frauen, Flüchtlinge und Migranten. Viele wissen nicht, wie sie die Krise überstehen sollen und brauchen jetzt Unterstützung.

Anja Beer, Heilpraktikerin aus Hessen erzählt:
„Mein gesamtes Geschäftsmodel ist auf persönlichen Kontakt und Sprechstunden ausgerichtet. Über 90% meiner bisherigen Einnahmen sind dadurch weggebrochen, ich musste staatliche Hilfe beantragen. Ich weiß nicht, wie und ob ich Kunden überhaupt online erreichen kann und brauche dringend Hilfe von Experten, die mir hierbei zur Seite stehen und mit mir gemeinsam neue, innovative Wege gehen.“

Durch das Rapid Response Programme wird KIZ das Soforthelfer Programm ins Leben rufen, das Selbstständige dabei unterstützt, die Krise erfolgreich zu meistern. Ab sofort können sich durch die COVID-19 Krise in Not geratenen Kleinunternehmer deutschlandweit für das kostenlose Programm anmelden und neben einer individuellen Beratung auch online Weiterbildungen und den Eintritt in eine Community für sich beanspruchen. Kompetente Berater, die jahrelange Erfahrung in der Selbstständigen Betreuung haben, geben hier wichtige Einzelcoachings. Außerdem werden KIZ Netzwerkpartner sowie Google.org Mitarbeiter in die Gestaltung und der Durchführung von Online Webinaren aktiv eingebunden. Der organische Aufbau einer deutschlandweiten Selbstständigen Community soll außerdem dabei helfen, dass sich Kleinunternehmer, besonders aus benachteiligten Gruppen, auch über die Krise hinaus vernetzen und von einem umfangreichen Programm profitieren können.

Dirk Luenzer, Managing Director der KIZ SINNOVA gGmbH sagt:
„Solo-und Kleinunternehmen sind am stärksten durch die Corona Krise betroffen, hier stehen Existenzen auf dem Spiel. Durch unser bundesweites, gemeinnütziges Soforthelfer Programm werden wir mit unseren Experten kostenlose Hilfe anbieten, persönlich und digital. Wir freuen uns als deutscher Partner Teil des YBI Programmes zu sein, was von google.org gefördert wird.“

Das weltweite Programm wird von YBI geleitet. YBI ist ein erfahrenes Netzwerk aus Organisationen, die Kleinunternehmer bei der Unternehmensgründung und dem –wachstum unterstützen. Das Rapid Response Programm wird über 200.000 Kleinunternehmer in mehr als 32 Ländern in Europa, Nahost, Afrika und dem asiatisch-pazifischen Raum dabei helfen, auf COVID-19 zu reagieren und sich von dessen Auswirkungen zu erholen. KIZ ist seit 2015 Mitglied des YBI Netzwerkes.

Anita Tiessen, CEO von Youth Business International sagt:
„Die Welt ändert sich jeden Tag auf dramatische Weise und ich denke oft an Selbstständige weltweit, besonders an jene, die ein kleines Unternehmen betreiben oder zu benachteiligten Gruppen gehören, die meist am wenigsten im Stande sind, die Last eines wirtschaftlichen Schocks zu tragen.

Angesichts dieser Herausforderungen war ich unglaublich inspiriert von der schnellen Reaktion unseres Netzwerks zur Unterstützung von Unternehmern auf der ganzen Welt. YBI wird uns mit der neuen Förderungszusage von Google.org dabei helfen, diese Unterstützung bis zum Jahr 2020 aufrechtzuerhalten und auszuweiten, so dass mehr als 200.000 Unternehmen die Beratung erhalten, die sie jetzt brauchen, um diese Krise zu meistern.”

Rowan Barnett, Head of Google.org, EMEA & APAC sagt:
„Der Ausbruch des Corona Virus hat verheerende Auswirkungen auf Leben und Gemeinden, kleine Unternehmen stehen vor noch nie dagewesenen Herausforderungen, wenn sie sich über Wasser halten wollen. Mit unserer finanziellen Förderung an Youth Business International, gemeinsam mit einer Reihe von Google Initiativen und Produkten, hoffen wir, einigen der schwächsten Kleinunternehmern dabei helfen zu können, einen Weg aus der Krise zu finden.“

Soforthilfeprogramm des Bundes für Kleinunternehmen: Vorsicht vor Betrügern

Corona-zuschussprogrammWie die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) meldet, kommt es nicht nur in Nordrhein-Westfalen durch Kriminelle zum Missbrauch bei der Beantragung des Soforthilfeprogramms des Bundes für Kleinunternehmen, sondern auch in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern.  

So häuften sich Meldungen wonach die  für Soloselbstständige und Kleinunternehmen in existenziellen Nöten bestimmten Soforthilfen des Bundes, etwa durch unseriöse Webseiten mit gefälschten Antragsformularen die Antragsdaten der Getäuschten abgriffen und dann mit diesen fremden Daten selbst einen Förderantrag platzierten um die Zuschüsse abzugreifen.

In Rheinland-Pfalz gilt unverändert, dass die Antragsunterlagen nur auf den offiziellen Webseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), des Wirtschaftsministeriums und der Kammern heruntergeladen werden können. Der Antrag wird ausschließlich bei der ISB per E-Mail an csh@isb.rlp.de gestellt oder per Postsendung in die Holzhofstraße 4 in 55116 Mainz.

Darüber hinaus müssen sich auch Antragstellende ihrer Mitwirkungspflicht bewusst sein: Sollte eine spätere Prüfung der Verwendungsnachweise durch die ISB ergeben, dass vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden, etwaige spätere Änderungen nicht mitgeteilt und zu viel gezahlte Fördermittel nicht zurückgezahlt wurden, ist eine Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs die Folge. Außerdem sind die Fördermittel zurückzuzahlen.

IHK-Präsident appelliert an die Unternehmen: „Hilfen nutzen und fit machen für den Tag X“

IHK-Präsident Ulrich Caspar hat an die Mitgliedsunternehmen appelliert, die Hilfsprogramme ohne Vorbehalte zu nutzen. „Die Bundesregierung und die hessische Landesregierung haben verschiedene Förderprogramme aufgelegt und gesetzliche Änderungen beschlossen, die es Ihnen erlauben sollen, Ihr Unternehmen durch diese Krise zu steuern. Nach der Krise werden alle Unternehmen aller Größen gebraucht werden, um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Und der Aufschwung nach der Krise kommt, das haben wir aus allen Krisen der Vergangenheit gelernt.“

Corona-Zuschussprogramm des Bundes können in Rheinland-Pfalz bei der ISB, den IHKs u. HWKn gestellt werden – Bundesweite Anlaufstellen

Corona-zuschussprogrammSolo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen haben von diesem Montag an die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Sofortprogramm des Bundes zu beantragen. Das Antragsformular kann auf den Internetseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), des Wirtschaftsministeriums sowie den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Anträge nimmt ausschließlich die ISB entgegen. Dies hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt.

„Wir wollen unsere Unternehmen, unsere Selbständigen und Freiberufler, die Arbeitsplätze, mithin das wirtschaftliche, soziale und kreative Potential unseres Landes schützen und bewahren. Mit dem Zuschuss können rund 140.000 Selbstständige und Kleinunternehmen die dringend benötigte Liquiditätshilfe erhalten“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Wissing dankte ISB und Kammern für die „sehr gute Zusammenarbeit im Interesse der rheinland-pfälzischen Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit“.

Die Antragsformulare können über die Internetseiten der ISB, des Wirtschaftsministeriums, den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern heruntergeladen werden. Eingereicht werden kann der Antrag ausschließlich bei der ISB. Die Mitarbeiterzahl berechnet sich nach Vollzeitäquivalenten, nicht nach Köpfen.

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten. Mit den Zuschüssen des Bundes soll akuter Liquiditätsbedarf bezogen auf drei Monate gedeckt werden. Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte können bis zu 9.000 Euro, Unternehmen über 5 bis 10 Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro erhalten.

„Aus schon über 10.000 individuellen Beratungen wissen wir, dass die Corona-Krise 90 Prozent der regionalen Wirtschaft mit zum Teil drastischen Umsatzrückgängen und Liquiditätsengpässen trifft. Wir setzen darauf, dass Soloselbständigen und Kleinstunternehmen mit dem Bundeszuschuss rasch und unbürokratisch Soforthilfe geleistet wird. Die vier IHKs in Rheinland-Pfalz halten das Antragsformular auch auf ihren Homepages zum Download bereit und stehen ihren Mitgliedsbetrieben bei Fragen zur Antragsstellung mit den eingerichteten IHK-Hotlines zur Verfügung“, sagte Arne Rössel, Sprecher der IHKs in Rheinland-Pfalz.

Kurt Krautscheid, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz betonte: „Es gilt nun alle möglichen Ressourcen einzusetzen, um eine zügige Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Mittel an die Betriebe zu ermöglichen. Wir sind dem Land dankbar, dass es innerhalb kurzer Zeit gelungen ist, hierfür die Mittel bereitzustellen und die Infrastruktur aufzubauen. Für viele Unternehmen zählt hier jeder Tag.“

Wirtschaftsminister Wissing wies auch mit Blick auf Unternehmen mit über 10 Beschäftigten auf den ergänzenden „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ hin. „Wir ergänzen hier mit unbürokratisch zu vergebenden, günstigen Sofortdarlehen das Programm des Bundes auf sinnvolle Art und Weise und erweitern die Liquiditätshilfen für Unternehmen bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagte Wissing. Die Sofort-Darlehen können über die Hausbanken beantragt werden.

Anträge nimmt ausschließlich die die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) per E-Mail, postalisch oder per Fax an. Die dafür E-Mail-Adresse lautet CSH@isb.rlp.de, die Faxnummer lautet 06131 6172-1159,Antragsformulare können heruntergeladen werden unter

www.isb.rlp.de
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
https://www.pfalz.ihk24.de/
https://www.rheinhessen.ihk24.de/
https://www.ihk-koblenz.de/
https://www.ihk-trier.de/

sowie auf den Internetseiten der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz.

Anlaufstellen  in den einzelnen Bundesländern

IHK Wiesbaden bietet 12-Stunden-Service zur Soforthilfe – Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität

„Hilfsgelder müssen so schnell wie möglich ankommen“
IHK Wiesbaden bietet 12-Stunden-Service zur Soforthilfe – Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität

Corona-zuschussprogramm12-Stunden-Service zur Soforthilfe: Die IHK Wiesbaden unterstützt Betriebe ab Montag von 8 bis 20 Uhr bei der Beantragung der Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm von Bund und Land. Die Formulare sollen voraussichtlich ab Montag, 30. März, beim Regierungspräsidium Kassel unter www.rpkshe.de/coronahilfe bereitstehen. „Die Hilfsgelder müssen jetzt so schnell wie möglich bei den Betrieben ankommen“, sagt Sabine Meder, Hauptgeschäftsführerin der IHK Wiesbaden. „Vor allem aus kleinen Betrieben und von Solo-Selbstständigen erreichen uns täglich verzweifelte Anrufe – für sie geht es um die Existenz. Wir werden sie mit aller Kraft unterstützen, damit sie schnell aus der Zahlungsklemme kommen.“ Daher hat die IHK ihre Service-Zeiten ausgedehnt: IHK-Mitarbeiter beraten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr unter der zentralen Nummer 0611 1500-0 und per Mail an info@wiesbaden.ihk.de. Sie helfen bei Fragen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren und unterstützen bei der Antragstellung. Weitere Ansprechpartner, Antworten auf erste Fragen zur Soforthilfe, einen Link zum Antragsformular sowie eine Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität finden sich im IHK-Beratungspaket zum Coronavirus unter www.ihk-wiesbaden.de/coronavirus.

„Betriebe stehen jetzt unverschuldet kurz vor dem Aus“, sagt Meder. „Es ist höchste Zeit, dass sie jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten.“ Die IHK beantwortet derzeit unzählige Hilferufe und informiert ständig aktuell auf ihrer Website. Dort findet sich auch die Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität. Sie gibt Hilfestellung, woran Unternehmer in diesen schwierigen Zeiten denken sollten: Dazu gehören Hinweise zur Beantragung der Corona-Soforthilfe und von Kurzarbeitergeld sowie zu finanziellen Förderprogrammen und Bürgschaften. „Unternehmen und Selbstständige sollten prüfen, ob sie bereits alle möglichen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergriffen haben“, sagt Meder. „Unsere Checkliste hilft dabei. Und sie ist auch dann noch relevant, wenn Corona-Soforthilfe beantragt und bewilligt werden kann.“

Die IHK Wiesbaden ist in der Woche vom 30. März bis 3. April 2020 täglich zwölf Stunden für ihre Betriebe erreichbar: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr, unter der zentralen Nummer 0611 1500-0 und per Mail an info@wiesbaden.ihk.de. Weitere Ansprechpartner und aktuelle Informationen finden sich unter www.ihk-wiesbaden.de/coronakrise.

Soforthilfe-Programm für Soloselbständige und Kleinunternehmer in Rheinland-Pfalz – Antragsstellung ab Montag online möglich

Corona-zuschussprogrammDas Zuschussprogramm der Bundesregierung für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern wird in Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank (ISB) umgesetzt.

Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert dieses Programm mit dem „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“:
Der Zukunftsfonds ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte.

Das Sofort-Darlehen des Landes kann ab Montag, 30. März 2020  bei der Hausbank beantragt werden.

Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.

Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.

Bitte beachten Sie, dass alle Detail-Informationen zum Programm und zum Antragsverfahren an dieser Stelle zur Verfügung gestellt werden, sobald sie vorliegen!

So können Sie sich auf die Antragstellung für die Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes vorbereiten

1. Ermitteln Sie die Vollzeitäquivalente der Beschäftigten Ihres Unternehmens.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz bis zu 10 Beschäftigten. Die Beschäftigtenzahl errechnet sich nach so genannten Vollzeitäquivalenten.
Für die Berechnung der Vollzeitäquivalente von Teilzeitkräften und 450-Euro Jobs in Vollzeitäquivalente gelten folgende Faktoren:
Beschäftigte bis 20 Wochenarbeitsstunden = Faktor 0,5,
Beschäftigte bis 30 Wochenarbeitsstunden = Faktor 0,75,
Beschäftigte über 30 Wochenarbeitsstunden = Faktor 1 und
Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3.
Auszubildende können mit dem Faktor 1 berücksichtigt werden (dies ist Ihnen bei der Antragstellung freigestellt).

2. Halten Sie eine der folgenden Nummern bereit:
• Handelsregisternummer
• Betriebsnummer
• Umsatzsteuer-ID
• Steuer-ID

3. Halten Sie Scans oder Kopien der folgenden Unterlagen bereit:
• Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder eines vergleichbaren Legitimationspapiers
• Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder letzter Steuerbescheid oder Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen oder Nachweis der Umsatzsteuernummer

4. Beziffern Sie Ihre Liquiditätsschwierigkeiten bis Ende Mai 2020
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des Liquiditätsbedarfs ab. Sie werden gebeten, Ihren Bedarf zu benennen. Ein Liquiditätsbedarf liegt dann vor, wenn die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens (bspw. Mieten, Personal, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Außerdem darf dieser Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigen- oder Fremdmitteln oder sonstigen Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden können.
Es ist kein detaillierter Nachweis erforderlich. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie nach dem 11. März 2020 durch die Auswirkungen des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Das ist insbesondere der Fall, wenn

der Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat um mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr (bei Gründungen im Vergleich zum Vormonat) zurückgegangen ist oder
mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Krise weggefallen sind.
Sie müssen den Umsatz- Honorar- oder Auftragsrückgang bei der Antragsstellung nicht weiter nachweisen.
Ganz wichtig: Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Wir bitten Sie, den Antrag auszudrucken, zu unterschreiben, danach den Antrag und alle notwendigen Unterlagen (siehe Punkt 3) einzuscannen nd als PDF-Dokument per E-Mail oder per Fax oder postalisch an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zu schicken. Die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse und Fax-Nummer werden auf der Homepage der ISB bekannt gegeben.

Ergänzende Unterstützung durch den „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“
Selbstständige und Unternehmen bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) können ein Sofortdarlehen des Landes über ihre Hausbank beantragen. Vorgesehen sind Laufzeiten von 6 Jahren und eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 90 Prozent. Die Zeit bis 31.12.2021 ist tilgungsfrei. Tilgung ist auf Wunsch des Kreditnehmers jederzeit möglich.
Die Höchstsummen für die Sofortkredit sind wie folgt gestaffelt:

zu 10 Mitarbeiter 10.000 €
zu 30 Mitarbeiter 30.000 €
Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten erhalten zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kreditsumme.

Für alle Fragen zu den Finanzierungsmöglichkeiten der ISB sind die Expertinnen und Experten der ISB unter der zentralen Beratungshotline 06131 6172-1333 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de erreichbar.
Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt.