„Wiesbaden gründet! Impulse für Entrepreneure“ – Auftaktveranstaltung zum Hessischen Gründerpreis 2021

Am Mittwoch, 19. Mai, 16 Uhr, lädt das Referat für Wirtschaft und Beschäftigung der Landeshauptstadt Wiesbaden gemeinsam mit der Hochschule RheinMain zum Start der neuen Veranstaltungsreihe „Wiesbaden Gründet! Impulse für Entrepreneure“ ein. Diese Auftaktveranstaltung findet über Webex statt. Eine Anmeldung per E-Mail an existenzgruendung@wiesbaden.de ist erforderlich.

Aktuelle Themen, die Gründerinnen und Gründer, Startups und junge Unternehmen in der Gründerregion Wiesbaden bewegen, sollen dabei im Fokus stehen. „Ich lade Sie zu unserer neuen kostenfreien Reihe ein. Die fachlichen Impulse durch Experten und Startups aus dem Wiesbadener Ökosystem sind kurz und aktuell, die Reihe findet online statt und Sie haben eine weitere Chance, sich auszutauschen und zu vernetzen“, appelliert Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz an die Zielgruppe der neuen Veranstaltungsreihe.

Am 19. Mai gibt es folgende Einblicke und Erfahrungen aus erster Hand rund um den Hessischen Gründerpreis 2021:

– Professor Dr. Dennis Albert, Professor für Marketing Management an der Hochschule RheinMain und Gründungsbotschafter der Wiesbadener Business School, spricht aus seiner Erfahrung, denn er hat bereits selbst mehrfach gegründet und war als Mitgründer des Möbel-Labels Standsome Preisträger des Hessischen Gründerpreises 2018. Von der Expertise und der Motivation dieses Allroundtalents profitieren die Studentinnen und Studenten und am 19. Mai alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung.

– Elisabeth Neumann, KIZ Sinnova gGmbH, stellt als Projektleiterin den Hessischen Gründerpreis vor und gibt Informationen zum Wettbewerb, zum Ablauf, zur Bewerbung und zur Fülle der Chancen, die allein mit der Bewerbung verbunden sind.

– Als Jurymitglied wird Karin Fox vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat Handwerk, Mittelstand, Handel, auf die Anforderungen insbesondere auch der Vorauswahl eingehen, Fragen dazu beantworten und so den Schritt zur Bewerbung leicht machen.

– Erfahrungen und Tipps aus erster Hand vermittelt Arend Poppner von der Lenicura GmbH aus Wiesbaden, einem weiteren Preisträger des Hessischen Gründerpreises. Mit ihrer Innovation, der lAight®-Therapie, überzeugte die Lenicura GmbH 2018 die Jury. Arend Poppner erläutert, wie die Bewerbung abläuft, was zu beachten ist und was der Preis der Lenicura GmbH gebracht hat.

Die Veranstaltung wird moderiert von Gudrun Bolduan, Competence & Career Center der Hochschule RheinMain, und Beate Betz, Leiterin Gründerservice & junge Unternehmen im Referat für Wirtschaft und Beschäftigung.

Weitere Informationen zu dieser und zu weiteren Veranstaltungen rund um das Thema Existenzgründung sind unter www.wiesbaden.de/events zu finden.

Jubiläums-Broschüre zu 10 Jahre Frankfurter Gründerfonds erschienen

10jahre-gruenderfonds_w10 Jahre Frankfurter Gründerfonds: Ein Erfolgsmodell der Stadt Frankfurt am Main
Wirtschaftsdezernent Markus Frank präsentiert Jubiläumsausgabe zum 10-jährigen Bestehen des Gründerfonds

Frankfurt am Main, 01.03.2021 In einer virtuellen Pressekonferenz stellte Wirtschaftsdezernent Markus Frank gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, der Frankfurt School Financial Services GmbH, der Bürgschaftsbank Hessen und dem Gründerfondsbüro heute die frisch gedruckte Jubiläumsbroschüre zum 10-jährigen Frankfurter Gründerfonds vor.

Stadtrat Markus Frank betonte, dass der Frankfurter Gründerfonds ein Erfolgsmodell mit Alleinstellungsmerkmal sei: „Neben der Sicherheit für junge Unternehmen durch eine Bürgschaft, ist vor allem die kostenfreie Beratung der entscheidende Faktor, der den Frankfurter Gründerfonds zu einem Erfolgsprogramm macht. Die Gründerinnen und Gründer werden von Fachexperten auf ihr erstes Bankgespräch vorbereitet und dann regelmäßig während der gesamten Kreditlaufzeit begleitet. Bereits seit zehn Jahren unterstützt der Fonds Gründerinnen und Gründer bei der Finanzierung ihrer Geschäftsideen – mit sehr guten Ergebnissen.“

„Dass es den Frankfurter Gründerfons bereits seit zehn Jahren gibt, zeigt, dass es sich hier um ein Erfolgsprogramm für Gründerinnen und Gründern handelt. Wir freuen uns, gemeinsam mit der Frankfurt School und der Bürgschaftsbank Hessen junge Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Geschäftsidee unterstützen zu können“, so Oliver Schwebel, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt.

Karsten Otto, Geschäftsführer Otto ID Solutions und Gewinner des Frankfurter Gründerpreises 2019 nutzte den Fonds und brauchte diesen schnell: „Wir brauchten relativ rasch liquide Mittel für eine Auftragsfinanzierung, da war der Gründerfonds exakt das richtige Programm für uns“. Otto ID Solutions berät zu individuellen Prozessen der digitalen Produktverfolgung für Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Krankenhäuser mit dem Einsatz von Radio Frequenz Identification (RFID). Damit wird erkannt und ausgewertet, welche Produkte nach einem Einsatz verbraucht wurden und wieder aufgefüllt werden müssen.

In der Jubiläumsbroschüre werden die Leserinnen und Leser von Stadtrat Markus Frank und der Vizepräsidentin Fatma Dirkes, Direktorin International Advisory Services, Frankfurt School of Finance & Management und Sven Volkert, Geschäftsführer Bürgschaftsbank Hessen begrüßt. Nach der Einführung ist ein Interview mit Geschäftsführer Oliver Schwebel, Wirtschaftsförderung Frankfurt und mit Martin Cremer, Managing Director FS Impact Finance nachzulesen. Neben dem Start und Erfolg des Projekts werden auch die Akteure und das Gründerfondsbüro als zentrale Leitstelle vorgestellt sowie zehn Frankfurter Unternehmen, die durch den Fonds mit Bürgschaften gefördert wurden.

Die Zahlen, die in der Broschüre abgedruckt sind, sprechen für sich:
Den Frankfurter Gründerfonds gibt es seit Juni 2010. Seitdem wurden 111 Unternehmen gefördert, mit einem Fondsvolumen von 3.000.000 Euro, 600+ Arbeitsplätze geschaffen sowie 1.430 vierteljährliche Nachcoachings durchgeführt.

Mehr Infos zum Frankfurter Gründerfonds sowie die Broschüre zum Download gibt es unter:
https://frankfurt-business.net/existenzgruender/frankfurter-gruenderfonds/

Perspektiven öffnen, Vielfalt sichern: Zweites Hessisches Kulturpaket hilft Kulturschaffenden

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Hessen stellt 30 Millionen Euro für Projektstipendien, Liquiditätshilfen und Sommerfestivals zur Verfügung

Wiesbaden. Hessen legt für Künstlerinnen und Künstler, Spielstätten und Kultureinrichtungen ein weiteres Unterstützungspaket auf, das die Belastungen durch die Corona-Pandemie abfedern und kulturelle Arbeit ermöglichen soll. Insgesamt 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung für Projektstipendien für Künstlerinnen und Künstler, Liquiditätshilfen für Kultureinrichtungen und Spielstätten, Beratungsangebote der Kulturverbände sowie ein Programm für Open-Air-Kultur in den Sommermonaten. Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn und Finanzminister Michael Boddenberg stellten das Programm heute bei einer Online-Pressekonferenz vor.

„Um der Kultur in diesen schwierigen Zeiten Halt zu geben, braucht es einen langen Atem. Unser erstes Kulturpaket hat 2020 geholfen, die vielfältige Landschaft der Kultur in Hessen zu stützen – daran knüpfen wir nun an“, erklärt Kulturministerin Dorn. „Die Kulturschaffenden in Hessen stehen vor riesigen Herausforderungen, denen sie sich mit Engagement, Mut und Erneuerungskraft stellen. Dabei haben wir sie unterstützt: Wir konnten mit dem ersten Kulturpaket rund 3.600 Arbeitsstipendien und zusätzlich rund 1.200 Projektstipendien vergeben, wir haben es geschafft, die in Hessen so reichhaltigen Festivalstrukturen zu erhalten, und wir haben rund 200 Spielstätten bei coronabedingten Anpassungen unterstützt. Die aktuell geltenden Einschränkungen haben die Kultur besonders hart getroffen. Deshalb legen wir ein weiteres Unterstützungspaket auf, um die lebendige Kultur Hessens zu sichern und zu stärken, Künstlerinnen und Künstlern die Fortsetzung ihrer Arbeit zu ermöglichen und auch für das Publikum ein reichhaltiges und sicheres Kulturangebot zu unterstützen. Der Bund hat im Rahmen seiner Hilfsprogramme diesmal bessere Komponenten für die Kultur angekündigt, als es sie 2020 gab: Er sieht erstmals Ausgleichszahlungen für Soloselbstständige vor, einen Fonds zur Absicherung von Ausfallrisiken und Mittel zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Kulturveranstaltungen. Doch auch das wird allein nicht ausreichen, um auf die vielfältigen Problemlagen zu antworten. Wir haben deshalb aus der Erfahrung des ersten Kulturpakets und im Dialog mit vielen aus der Kulturbranche ein Paket geschnürt, das die Hilfen des Bundes möglichst bedarfsgerecht ergänzt und eigene Akzente setzt.“

„Kultur verbindet! Diese Eigenschaft ist auch und gerade während der Corona-Pandemie ein bedeutender Aspekt des gesellschaftlichen Miteinanders. Im Moment müssen wir jedoch eine soziale Distanz pflegen, um uns vor Infektionen zu schützen. Somit können wir nicht in gewohnter Form Kulturangebote nutzen. Darum ist es in dieser herausforderungsvollen Zeit besonders wichtig, dass die Kulturschaffenden in Hessen mit Kreativität und Innovationskraft das Beste aus der Situation machen können. Dies gilt 2021 weiterhin. Deshalb helfen wir als Land dabei, die Vielfalt des Kulturlebens auch unter Pandemiebedingungen zu erhalten: Unser Kulturpaket geht in die zweite Runde!“, ergänzt Finanzminister Michael Boddenberg. „Wie schon beim ersten Kulturpaket setzt Hessen auch jetzt wieder auf gezielte Angebote, die Hilfen des Bundes nicht etwa kopieren oder gar mit ihnen konkurrieren, sondern sinnvoll Lücken schließen. Wichtig für Soloselbstständige ist, dass wir ihnen mit den Brückenstipendien eine finanzielle Hilfe bieten können, die nicht auf die Überbrückungshilfe des Bundes angerechnet wird. Dieses Kulturpaket zeigt, dass Hessen seine Verantwortung für die Kultur lebt.“

Die Bestandteile des Kulturpakets II im Einzelnen:

Vielfalt der Kultureinrichtungen bewahren: Das Spielstättenprogramm im ersten Kulturpaket hat Einrichtungen auf dem Weg in die erste Wiedereröffnung unterstützt. Jetzt sind sie erneut geschlossen und werden zunächst nur mit Einschränkungen wiedereröffnen können. Deshalb legen wir ein Programm zur Liquiditätssicherung von Theatern, Kinos und Musikspielstätten auf. Es zielt im Kern darauf ab, die Mindereinnahmen auszugleichen, die bei kulturellen Veranstaltungen mit eingeschränkten Publikumszahlen entstehen, so dass es sich für Spielstätten eher lohnt, auch für weniger Zuschauerinnen und Zuschauer zu öffnen. Es soll Bundesprogramme wie etwa die Überbrückungshilfen III und das angekündigte Zukunftsprogramm Kino III ergänzen, die eine ähnliche Zielrichtung haben, aber die Lücken nicht vollständig füllen werden. Es lehnt sich an Modelle etwa in Bayern und Nordrhein-Westfalen an. Um auch jenen Spielstätten zu helfen, die im Sommer ohnehin eine schwache Einnahmesituation haben, bezieht das Programm diese kritische Phase bis September mit ein. Vorgesehen sind 10 Millionen Euro, das Programm startet, sobald die Bundeshilfen konkret bekannt sind.

Künstlerische Arbeit ermöglichen und Strukturen stärken: Die Arbeits- und Projektstipendien des ersten Kulturpakets haben vielen Künstlerinnen und Künstlern geholfen, ihre Arbeit fortzusetzen. Der Bund plant mit der Neustarthilfe erstmals eine Unterstützung von Soloselbstständigen, die vielen Kreativen helfen wird, aber immer noch Lücken aufweist beispielsweise für Künstlerinnen und Künstler, die Selbstständigkeit, befristete Engagements und Teilzeit-Anstellung verbinden. Das neu konzipierte Brückenstipendium ergänzt diese Mittel, soll Lücken schließen und baut den Kulturschaffenden eine finanzielle Brücke in die Zeit nach der Pandemie. Das Stipendium wird allen freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern offenstehen, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK). Insgesamt 3.600 Stipendien à 2.500 Euro werden über die Hessische Kulturstiftung vergeben, die bereits beim ersten Kulturpaket ihre Erfahrungen eingebracht hat und von vielen Antragstellenden gelobt wurde. Es vereint die niedrige Schwelle der Arbeitsstipendien aus dem ersten Kulturpaket mit der Idee des Projektstipendiums, innovative Projekte zu fördern. Sie sollen einen inhaltlichen Bezug zu Fragestellungen der Pandemie haben, der Vorbereitung von Projekten für nach dem Lockdown dienen oder auch den Ausfall von Engagements und Aufträgen ausgleichen.

Weil zudem die Verbände der Branche wichtige Ansprechpartner sind, um Einrichtungen und Kunstschaffende im Umgang mit den vielgestaltigen Hilfsprogrammen zu beraten, stärken wir die Verbandsstrukturen mit einem Corona-Bonus Beratung. Das soll die Verbände in ihrer Arbeit unterstützen und ihnen helfen, auch Kulturschaffende zu beraten, die nicht bei ihnen Mitglied sind. Dafür sind 300.000 Euro vorgesehen. Für Stipendien einschließlich Abwicklung sowie den Beratungs-Bonus stehen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Sichere Räume schaffen: Ins Freie! Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Unser Förderprogramm unterstützt den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten. Damit bekommen Künstlerinnen und Künstler Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. Ins Freie! soll im Februar für die Spielzeit Mai bis September starten; hierfür sind insgesamt 10 Millionen Euro vorgesehen.

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Corona zum Trotz – Jetzt bewerben für den Frankfurter Gründerpreis 2021!

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Obgleich in zahlreichen Branchen coronabedingt derzeit kein günstiges Gründungsklima herrscht und viele Selbständige in etlichen Bereichen wie Nonfood-Einzelhandel, Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungsbranchen sowie in freien Berufen ums bloße wirtschaftliche Überleben kämpfen müssen, gibt es Branchen wie IT und digitale Dienstleistungen, in denen es häufig richtig gut läuft. Deswegen ruft die Wirtschaftsförderung Frankfurt allem Corona zum Trotz zur Bewerbung für den Frankfurter Gründerpreis 2021 auf. Startups, Gründerinnen und Gründer, die im Jahr 2020 im Frankfurter Stadtgebiet gegründet oder 2020 mit ihrem Kundengeschäft begonnen haben, sind eingeladen, sich bis zum 15. April zu bewerben.

Mit dem Frankfurter Gründerpreis möchte die Wirtschaftsförderung Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen bei der Umsetzung ihrer Gründungsideen unterstützen. Wirtschaftsdezernent Markus Frank betont: „Vor allem in der aktuellen Situation ist es wichtig, Unternehmen und ihre Ideen weiter zu fördern, um das Gründer-Ökosystem in Frankfurt am Main für die Zukunft nachhaltig zu gestalten.“ Oliver Schwebel, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt und Vorsitzender der Jury, ergänzt: „Wir freuen uns auf die Gründerinnen und Gründer und sind gespannt, welche Ideen sie mitbringen“.

Der Frankfurter Gründerpreis wird seit nunmehr 20 Jahren verliehen. Damit zeigt sich das langfristige Engagement der Stadt Frankfurt am Main in die Förderung der hiesigen Gründer- und Startup Szene. „Für die Qualität des Frankfurter Gründerpreises und seine Juryarbeit steht die hohe Erfolgsquote“, berichtet Oliver Schwebel. Von insgesamt 75 Preisträgern seit dem Bestehen des Wettbewerbs (2001 bis 2020) sind noch über 80 Prozent am Markt. Einige Unternehmen haben umfirmiert oder wurden verkauft, zum Teil für zweistellige Millionensummen.

Der Wettbewerb zeichnet sich besonders durch seine Branchenoffenheit aus, denn jede Gründungsidee ist willkommen. „Ob Handwerk, IT-Startup, Kreativwirtschaft, FinTech- oder Einzelhandel: Die Bandbreite der Preisträger aus den vergangenen Jahren zeigt, dass jede Neugründung eine Chance bekommt“, unterstreicht Doris Brelowski, Leiterin des Kompetenzzentrums Existenzgründung der Wirtschaftsförderung Frankfurt, die Vielfalt des Wettbewerbs. Entscheidend für die Jury ist, dass eine gute Geschäftsidee auf einem soliden Businessplan und realistischer Selbsteinschätzung fußt. Herausragende Gründerinnen und Gründer zeichnen sich zudem durch besonderen Mut, Einsatzwillen, Durchhaltevermögen und Kreativität aus.

Zu gewinnen sind insgesamt 30.000 Euro Preisgelder. „Ebenso wertvoll und noch viel nachhaltiger als das Preisgeld ist der große Imageschub, den der Frankfurter Gründerpreis den Finalisten verleiht“, ergänzt Doris Brelowski. Die feierliche Preisverleihung im Frankfurter Römer ist für Ende August geplant.

Bewerben ist ganz einfach. Auf http://www.frankfurt-business.net oder unter http://frankfurt-business.net/existenzgruender/frankfurter-gruenderpreis/ sind die Bewerbungsunterlagen zum Download zu finden und können bei der Wirtschaftsförderung Frankfurt per E-Mail, per Post oder persönlich eingereicht werden. „Alle Fragen rund um das Bewerbungsverfahren beantworten wir gerne im persönlichen Gespräch – ob am Telefon oder auf unserer Informationsveranstaltung“, versichert Doris Brelowski. Eine Online-Informationsveranstaltung für interessierte Bewerber findet am Dienstag, 23. März, um 17 Uhr statt. Für alle Fragen vorab steht die Wirtschaftsförderung gerne zur Verfügung.

Der Frankfurter Gründerpreis ist eine Initiative der Stadt Frankfurt und der Wirtschaftsförderung sowie der Frankfurt University of Applied Sciences. Seit 2001 wird der Preis jährlich an herausragende Gründer aus dem Frankfurter Stadtgebiet verliehen. In der Jury wirken neben Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung auch Gründungs- und Fachexperten sowie ehemalige Preisträger mit. Organisiert wird der Wettbewerb von der Wirtschaftsförderung.

Medienpartner des Frankfurter Gründerpreises 2021 sind F.A.Z. Business Media, Journal Frankfurt, Radio Frankfurt 95.1 und rheinmaintv.

Kontakt: Doris Brelowski, Leiterin Kompetenzzentrum Existenzgründungen, Wirtschaftsförderung Frankfurt, Telefon 069/212-36211, E-Mail doris.brelowski@frankfurt-business.net

Kulturinitiative 21: Monatlich 1180 Euro Coronahilfe jetzt!

Foto: Diether v. Goddenthow
Foto: Diether v. Goddenthow

Darmstadt, 27. Januar 2021. Das PEN-Zentrum Deutschland unterstützt die Forderung der Kulturinitiative 21 an die deutsche Politik, Soforthilfen für Solo-Selbständige, Freiberufler und Künstlerinnen um pauschal 1.180,00 € pro Monat als Lebenshaltungskosten für den Zeitraum der Pandemie und ihrer Folgen im Soforthilfeprogramm „Neustart Kultur“ nachzubessern.

„Die Initiatoren stellen drei konkrete Forderungen:

1) Ein vorbehaltloses Fixum von monatlich 1.180 Euro für die Solo-Selbständigen, Freiberufler:innen und Künstler:innen zuzüglich Familien- bzw. Kinderzuschläge plus Betriebskostenausgleich ab 1.1.2021 bis mindestens 31.12.2021 bei optionaler Ausweitung entsprechend des Verlaufes der Pandemie und ihrer nötigen Einschränkungsmaßnahmen;

2) eine zunächst vorübergehende Neuregelung für multidimensional Solo-Selbständige, deren Umsätze nicht zu mindestens aus 51% selbständiger Tätigkeit generiert werden;

3) eine umgehende, ggf. befristete gesetzliche Neuregelung bei der Künstlersozialversicherung (KSK) hinsichtlich existierender Geringfügigkeitsgrenzen und monatlicher Hinzuverdienstmöglichkeiten aus nicht-künstlerischer Tätigkeit.“ (Kulturinitiative21, verdi)

Weitere Infos: Kulturinitiative 21: Monatlich 1.180 Euro

Corona-November- und Dezemberhilfe – Überbrückungshilfe II

Novemberhilfe: Komplette Auszahlung kann starten +++ Antragsfristen verlängert: Überbrückungshilfe II 31. März 2021, November- und Dezemberhilfe 30. April 2021 

 

Corona-November- und Dezemberhilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.

Um die November-und Dezemberhilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.

Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 30. April 2021.

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können bereits gestellt werden.

Um Überbrückungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 31. März 2021.

Die Finalisten des 20. Frankfurter Gründerpreises stehen fest Preisverleihung erstmals im Livestream aus dem Kaisersaal

Die Preisträger des Frankfurter Gründerpreises 2018 mit Stadtrat Markus Frank (rechts), Dezernent für Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr Foto: Doris Brelowski
Archiv-Bild: Die Preisträger des Frankfurter Gründerpreises 2018 mit Stadtrat Markus Frank (rechts), Dezernent für Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr Foto: Doris Brelowski

(ffm) Die diesjährigen Finalisten des Frankfurter Gründerpreis stehen fest! Nach einem zweistufigen Bewerbungsverfahren konnten sich am Ende die jungen Unternehmen „Die Auffüllerei“, „Die Backhelden“, „Lithium Designers“, „raumvonwert“ und „Zemuye“ vor der Jury durchsetzen. Nun heißt es für die fünf Finalisten abwarten und der Preisverleihung am Montag, 26. Oktober, um 19 Uhr, im Kaisersaal des Römers entgegenfiebern.

„Der Frankfurter Gründerpreis hat einen besonders hohen Stellenwert in unserer Startup- und Gründerlandschaft. Wer mit dem Frankfurter Gründerpreis ausgezeichnet wurde, ist mit einem Qualitätssiegel geadelt. So freuen wir uns auch bei der 20. Ausrichtung dieses spannenden Wettbewerbs über ein qualitativ starkes und breitgefächertes Bewerberfeld“, sagt Wirtschaftsezernent Markus Frank, der als damaliger Stadtverordneter eine treibende Kraft war den Preis, der 2001 zum ersten Mal verliehen wurde, ins Leben zu rufen.

Die Planung für die große Jubiläumsfeier zur 20. Preisverleihung musste zu Beginn des Jahres erst einmal ruhen. Abwarten mussten auch die Bewerber – auf Grund der Pandemie war plötzlich ungewiss, unter welchen Umständen die Jurysitzungen, Unternehmensbesuche und die Preisverleihung stattfinden können. „Wir sind sehr glücklich und stolz auf uns, trotzdem eine gute Lösung gefunden zu haben!“, freut sich Oliver Schwebel, Vorsitzender der Jury und Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt.

Statt wie regulär im Frühjahr wird der Frankfurter Gründerpreis 2020 im Herbst verliehen. „Nicht nur das Datum ist eine Premiere! Corona hat auch uns zum Umdenken gezwungen und wir haben die Chance ergriffen, flexible und digitale Wege zu gehen“, ergänzt Schwebel. Um die Hygiene- und Abstandregelungen einzuhalten, wird die Preisverleihung live aus dem Kaisersaal des Römers gesendet. Vor Ort wird ein kleineres Publikum sein – natürlich allen voran die Finalisten und ihre Begleitung oder Teams.

Die fünf Finalisten können bereits jetzt stolz sein, sich aus insgesamt 26 starken Einreichungen hervorgetan zu haben. Vor der Nominierung für das Finale wurden elf Unternehmen in der engeren Auswahl von der Jury vor Ort besucht und auf Herz und Nieren geprüft. „Die Qualität der Einreichungen ist wie in den letzten Jahren durchgehend sehr hoch. Es war eine Freude, so innovative, mutige und wettbewerbsstarke Frankfurter Unternehmen kennenzulernen!“, bestätigt Schwebel.

Besonders freuen sich Dezernent Frank und die Wirtschaftsförderung dieses Jahr über die vielen Bewerbungen aus den Branchen Handel und Kreativwirtschaft. „Grade in diesen wirtschaftlich angespannten Zeiten ist der Mut junger Unternehmensgründer nicht hoch genug zu bewerten“, betont der Stadtrat. Und das ist auch seit jeher das Ziel des Preises der Stadt: jungen Gründern Mut zum Unternehmertum zu machen.

Die Preisverleihung lässt sich live verfolgen unter http://bit.ly/frankfurtergruenderpreis2020 im Internet. Die Aufzeichnung der Veranstaltung wird auf dem Youtube-Kanal der Wirtschaftsförderung Frankfurt verfügbar sein.

Die Finalisten in alphabetischer Reihenfolge:

Die Auffüllerei
Branche: Unverpacktladen, Einzelhandel.
Gründerinnen: Marlen Richter, Christina Schwab
www.dieauffuellerei.de

Die Backhelden
Branche: Backbox für kreative Geburtstagskuchen, Lebensmittel (E-Commerce)
Gründerin: Luwam Tecle-Debesay, Joel Tecle
www.diebackhelden.de

Lithium Designers
Branche: Architektur, Bau-Industrie, Fassadenknoten
Gründer: Alamir Mohsen
www.li3architects.com

Raumvonwert
Branche: Möbel- und Produktdesign
Gründer: Bastian Amberg, Katja Becker, Lukas Wagner
https://www.raumvonwert.de/

Zemuye
Branche: Modedesign
Gründerin: Rahel Zemuye
www.right-www.zemuye.com

Virtueller „Akzelerator- & Inkubator-Pitch“ am 18. August – Die Business Angels RheinMain e.V. und der Start-up Hub Hessen der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI) laden ein

Netzwerke, Erfahrung und Kapital sind mitunter die knappsten Ressourcen junger Start-up-Gründerinnen und -Gründer. Hierzu liefern Akzeleratoren und Inkubatoren oft wertvolle Beiträge, indem sie durch intensive Mentoring-Programme und persönlicher Betreuung, oftmals auch verbunden mit Kapitalzulagen und Arbeitsflächen, die Entwicklung der Start-ups beschleunigen und diese wettbewerbsfähig machen. In Akzeleratoren durchlaufen Start-ups dabei in der Regel auf ein wenige Monate andauerndes Intensivprogramm, während Inkubatoren langfristigere Unterstützung anbieten.

„Es gibt in Hessen rund 40 Akzeleratoren und Inkubatoren, die sich auf Einladung der Business Angels und der HTAI zu einem Netzwerk zusammengeschlossen haben. Akzeleratoren und Inkubatoren schaffen echten Mehrwert für die Start-ups, die sie unterstützen“, erläutert Dr. Rainer Waldschmidt, Geschäftsführer der HTAI. Der Start-up Hub Hessen bei der HTAI sowie der Business Angels RheinMain e.V. wollen innovative Start-up-Gründungen in Hessen fördern und das Wachstum beschleunigen. Waldschmidt: „Vermutlich war das nie wichtiger als jetzt in der Corona-Pandemie. Mehr denn je kommt es jetzt darauf an, mit Ideen und Spitzenprodukten die Fundamente des regelbasierten und freien Handels kraftvoll abzusichern und die wirtschaftliche Erholung voranzutreiben.“ Deswegen laden Business Angels und HTAI zu Pitches ein: Am 18. August 2020 stellen sich ab 14:45 Uhr bei der zweiten Ausgabe der Veranstaltung vier Akzeleratoren bzw. Inkubatoren mit je einem ihrer auf Kapitalsuche befindlichen Start-ups vor:

  • PwC NextLevel Scale stellt die besser zuhause GmbH (Hamburg) vor, einen Vermittlungs- und Beratungsservice für den alters- und pflegegerechten Umbau.
  • Mainstage Incubator ist mit der Untapped Technologies UG (Indien/Frankfurt) dabei, die intelligente Geräte zur Übersetzung von Fahrzeug- und Herstellerdaten entwickeln.
  • Das MAFEX-Start-up-Lab bringt die edon – electronic donations UG (Marburg) mit und will mit einem Spendensystem für Onlineshops eine provisionsbasierte Fundraising-Plattform etablieren.
  • Der Hessen Ideen – Ideen Akzelerator pitcht mit der RYNX UG (Rüsselsheim), die mechanische Displays zur energieeffizienten und großflächigen Darstellung von Textinformationen entwickeln.

Zusätzlich stehen sechs weitere Akzeleratoren an virtuellen Stehtischen für Fragen, Antworten und Angebote bereit. Die Startplätze werden zeitnah vergeben.

Der 2. Akzeleratoren & Inkubatoren-Pitch Hessen findet virtuell statt und richtet sich an Start-ups, Investoren, Akzeleratoren/Inkubatoren, Vertreter interessierter Unternehmen und Wirtschaftsförderer. Um eine Anmeldung bis zum 17.08.2020 wird gebeten. Die Teilnahme für Start-ups, Pressevertreter, Inkubatoren, Akzeleratoren und Wirtschaftsförderer ist kostenfrei. Investoren zahlen eine Teilnahmegebühr von 20,00 € zzgl. MwSt., sonstige Gäste 30,00 € zzgl. MwSt.

Anmeldung: Hier

Start-ups über die schwere Zeit hinweghelfen „Virtual Townhall“ am 22. Juli mit Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann

Auch auf die hessische Start-up-Szene hat sich Covid-19 ausgewirkt. Der wirtschaftliche und existentielle Druck ist stark, und viele Gründerinnen und Gründer suchen nach Wegen aus der Krise. Die Hessische Landesregierung unterstützt sie.

Um aktuelle Probleme und mögliche Lösungen live diskutieren zu können, bietet der Start-up Hub Hessen der Hessen Trade & Invest (HTAI) in Kooperation mit dem TechQuartier Frankfurt die Live-Online-Veranstaltung „Virtual Townhall“ an. Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehrt und Wohnen, beantwortet die Fragen der Teilnehmenden.

„Das Land will Start-ups über die schwere Zeit hinweghelfen. Dazu brauchen wir den direkten Austausch“, sagt Staatssekretär Dr. Nimmermann. „Wir wollen die Vitalität neu gegründeter Wirtschaftsunternehmen bewahren, daher sind schnelle und unbürokratische Hilfen essenziell.“

„Mit unterschiedlichen Maßnahmen will das Land Betriebe, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, unterstützen“, sagt Dr. Rainer Waldschmidt (Geschäftsführer Hessen Trade & Invest GmbH) und betont: „Die beste Wirtschaftspolitik ist aktuell, Arbeitsplätze zu sichern. Darauf sind alle Hilfspakete ausgelegt.“

Einen aktuellen Überblick über die Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes Hessen für Start-ups wird Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der WIBank und Experte für Fördermittel und Finanzhilfe, geben.

Oliver Schwebel (Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH), Dr. Rainer Waldschmidt (Geschäftsführer Hessen Trade & Invest GmbH) und Dr. Sebastian Schäfer (Geschäftsführer des TechQuartier Frankfurt) geben detaillierte Auskünfte zu Wirtschaftsförderung und Standortmarketing sowie zu Innovation und zum Start-up-Ökosystem Hessen.

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung am Mittwoch, den 22. Juli 2020, um 17:00 Uhr, ist kostenfrei. Der Anmeldelink: https://events.technologieland-hessen.de/Virtual_Townhall

Der Link zum Livestream aus dem TechQuartier Frankfurt wird rechtzeitig per Mail verschickt.

Tipp: Bereits vorab via Anmeldeformular Fragen mailen. Ergänzend kann während der Veranstaltung auch live gechattet werden.

Corona-Überbrückungshilfe für „Unternehmen in der Krise“ – Erst ab 40 Prozent Umsatzeinbruch – Anträge nur per Steuerberater

Laut einer gemeinsamen Presseerklärung der Länder und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, nun ab heute weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist bereits gestartet.

Anträge können aber nur  Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für die Unternehmen  einreichen. Sie müssen sich auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.

Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Mrd. Euro bereit. Das digitale Antragsverfahren wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) innerhalb kürzester Zeit fertiggestellt.

Information zur Überbrückungshilfe kompakt:

Die Überbrückungshilfe wird als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten ausgezahlt. Die Höhe des Beitrags bemisst sich an der tatsächlichen Umsatzentwicklung in den drei Monaten Juni, Juli und August 2020. Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang über 70 Prozent
  • 50 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 und  70 Prozent
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 40 und 50 Prozent

Der Umsatzrückgang ergibt sich im Vergleich des Fördermonats zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die im Zeitraum 1. Juni bis 31. Oktober 2019 gegründet wurden, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.

Die durch dieses Verfahren entstehenden Kosten können bei den Fixkosten angesetzt werden. Die Überbrückungshilfe kann für die drei Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Überbrückungshilfe notwendig:

  • Name und Firma
  • Steuernummer oder steuerliche Identifikationsnummer
  • IBAN
  • Zuständiges Finanzamt
  • Geschäftsadresse
  • Branche
  • Höhe des Umsatzrückgangs
  • Voraussichtliche Höhe der betrieblichen Fixkosten
  • Voraussichtliche Umsatzentwicklung

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