Soforthilfe-Programm für Soloselbständige und Kleinunternehmer in Rheinland-Pfalz – Antragsstellung ab Montag online möglich

Corona-zuschussprogrammDas Zuschussprogramm der Bundesregierung für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern wird in Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank (ISB) umgesetzt.

Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert dieses Programm mit dem „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“:
Der Zukunftsfonds ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte.

Das Sofort-Darlehen des Landes kann ab Montag, 30. März 2020  bei der Hausbank beantragt werden.

Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.

Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.

Bitte beachten Sie, dass alle Detail-Informationen zum Programm und zum Antragsverfahren an dieser Stelle zur Verfügung gestellt werden, sobald sie vorliegen!

So können Sie sich auf die Antragstellung für die Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes vorbereiten

1. Ermitteln Sie die Vollzeitäquivalente der Beschäftigten Ihres Unternehmens.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz bis zu 10 Beschäftigten. Die Beschäftigtenzahl errechnet sich nach so genannten Vollzeitäquivalenten.
Für die Berechnung der Vollzeitäquivalente von Teilzeitkräften und 450-Euro Jobs in Vollzeitäquivalente gelten folgende Faktoren:
Beschäftigte bis 20 Wochenarbeitsstunden = Faktor 0,5,
Beschäftigte bis 30 Wochenarbeitsstunden = Faktor 0,75,
Beschäftigte über 30 Wochenarbeitsstunden = Faktor 1 und
Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3.
Auszubildende können mit dem Faktor 1 berücksichtigt werden (dies ist Ihnen bei der Antragstellung freigestellt).

2. Halten Sie eine der folgenden Nummern bereit:
• Handelsregisternummer
• Betriebsnummer
• Umsatzsteuer-ID
• Steuer-ID

3. Halten Sie Scans oder Kopien der folgenden Unterlagen bereit:
• Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder eines vergleichbaren Legitimationspapiers
• Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder letzter Steuerbescheid oder Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen oder Nachweis der Umsatzsteuernummer

4. Beziffern Sie Ihre Liquiditätsschwierigkeiten bis Ende Mai 2020
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe des Liquiditätsbedarfs ab. Sie werden gebeten, Ihren Bedarf zu benennen. Ein Liquiditätsbedarf liegt dann vor, wenn die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens (bspw. Mieten, Personal, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Außerdem darf dieser Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigen- oder Fremdmitteln oder sonstigen Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden können.
Es ist kein detaillierter Nachweis erforderlich. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie nach dem 11. März 2020 durch die Auswirkungen des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Das ist insbesondere der Fall, wenn

der Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat um mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr (bei Gründungen im Vergleich zum Vormonat) zurückgegangen ist oder
mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Krise weggefallen sind.
Sie müssen den Umsatz- Honorar- oder Auftragsrückgang bei der Antragsstellung nicht weiter nachweisen.
Ganz wichtig: Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Wir bitten Sie, den Antrag auszudrucken, zu unterschreiben, danach den Antrag und alle notwendigen Unterlagen (siehe Punkt 3) einzuscannen nd als PDF-Dokument per E-Mail oder per Fax oder postalisch an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zu schicken. Die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse und Fax-Nummer werden auf der Homepage der ISB bekannt gegeben.

Ergänzende Unterstützung durch den „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“
Selbstständige und Unternehmen bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) können ein Sofortdarlehen des Landes über ihre Hausbank beantragen. Vorgesehen sind Laufzeiten von 6 Jahren und eine Haftungsfreistellung der Hausbank von 90 Prozent. Die Zeit bis 31.12.2021 ist tilgungsfrei. Tilgung ist auf Wunsch des Kreditnehmers jederzeit möglich.
Die Höchstsummen für die Sofortkredit sind wie folgt gestaffelt:

zu 10 Mitarbeiter 10.000 €
zu 30 Mitarbeiter 30.000 €
Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten erhalten zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kreditsumme.

Für alle Fragen zu den Finanzierungsmöglichkeiten der ISB sind die Expertinnen und Experten der ISB unter der zentralen Beratungshotline 06131 6172-1333 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de erreichbar.
Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt.

Soforthilfe-Programm für Soloselbständige in Hessen – Antragsstellung ab Montag online möglich

Corona-zuschussprogrammDer Bund und das Land Hessen unterstützen mit einem millionenschweren Soforthilfeprogramm Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dafür wurde das Bundesprogramm um eigene Landesmittel kräftig aufgestockt. „Am Montag, 30. März 2020, geht es nun los: Beim Regierungspräsidium Kassel können in einem Online-Verfahren Anträge auf die Corona-Soforthilfe beantragt werden. Allen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern, Künstlern und Kleinunternehmern, die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, wollen wir nun schnell Liquidität verschaffen. Dann können sie bald offene Rechnungen begleichen und anderen Forderungen nachkommen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms am Sonntag.

„Für den Antrag auf Soforthilfe benötigen wir von den Unternehmerinnen und Unternehmern Informationen über zum Beispiel entstandene Liquiditätsengpässe, die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder einen Auszug aus der Einkommenssteuererklärung“, so Al-Wazir und Worms weiter. „Darum haben wir bereits heute unsere Richtlinie, eine Anleitung zum Ausfüllen des Online-Formulars sowie wichtige Fragen und Antworten zur Soforthilfe ins Internet eingestellt. Alle, die auf die Soforthilfe dringend angewiesen sind, und zügig den Antrag stellen wollen, können bereits heute einiges vorbereiten.“ Al-Wazir und Worms machten deutlich: „Wir rechnen mit einer hohen Zahl an Antragsstellern und wollen selbstverständlich, dass alles reibungslos läuft. Darum appellieren wir an alle, die Anleitung und Hinweise genau zu beachten.“ Damit die Serverkapazitäten nicht zusätzlich belastet werden, baten Al-Wazir und Worms außerdem darum, nicht aus reiner Neugier den Online-Antrag zu öffnen.

Anleitung zum Online-Antrag unbedingt beachten

Das Online-Formular ist so programmiert, dass es sich aus Sicherheitsgründen nach 15 Minuten, in denen darin nicht gearbeitet wurde, automatisch schließt. Umso wichtiger sei, so Al-Wazir und Worms, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller beim Ausfüllen des Antrags alle notwendigen Unterlagen vorliegen hat, um den Antrag zügig und störungsfrei einzureichen. Aus diesem Grund wird nicht nur eine genaue Anleitung mit einer Erläuterung des Antrags, sondern auch eine Hilfestellung für technische Fragen wie zum Beispiel das Einscannen des Personalausweises bereitgestellt.

Der Antrag auf Soforthilfen wird vollständig auf der dafür eingerichteten Online-Plattform des Regierungspräsidiums Kassel gestellt. Die Bearbeitung beginnt, sobald der fertige Antrag einmal ausgedruckt, unterschrieben und wieder einscannt ist. „Das ist unbedingt notwendig, denn auf diese Weise lässt sich zusammen mit einem ebenfalls hochgeladenen Ausweisdokument nicht nur die Identität des Antragsstellers eindeutig feststellen“, sagte Finanzstaatssekretär Worms. „Gleichzeitig ist es auch möglich, eventuellen Betrugs- und Missbrauchsabsichten effizient vorzubeugen, so dass sich niemand ungerechtfertigt auf Kosten der anderen Antragssteller bereichern kann. Auch bei einer Nothilfe wie der ,Soforthilfe Corona‘ muss ein Mindestmaß an Sicherheit gewährt werden, sowohl für die Antragssteller als auch für das Land Hessen. Daher gilt es auch in der aktuellen Situation verantwortungsvoll mit Steuergeldern umzugehen und sicherzustellen, dass die Zuschüsse auch bei denjenigen Unternehmen ankommen, die zurzeit am dringendsten Unterstützung benötigen.“

Wirtschaftsminister Al-Wazir unterstrich: „Um die schnelle Unterstützung möglichst zeitnah zu erhalten, bringt es den Antragstellern einen echten Vorteil, wenn sie beim Antragsverfahren zusammen mit dem Antrag gleich die angegebenen Unterlagen hochladen. Dann kann der Antrag umgehend bearbeitet und der Zuschuss so schnell wie möglich ausgezahlt werden. Vorab einen formlosen Antrag einzureichen oder die Antragsformulare anderer Länder zu nutzen, beschleunigt das Antragsverfahren nicht – im Gegenteil, diese Anträge können nicht bearbeitet werden.“

Allgemeine Informationen zur Soforthilfe

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.

Die Soforthilfe beträgt inklusive der Bundesförderung bei

  • bis zu 5 Beschäftigten: max. 10.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 10 Beschäftigten: max. 20.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 50 Beschäftigten: max. 30.000 Euro für drei Monate (reine Landesmittel)

Informationen zu den Unterlagen, die für den Online-Antrag notwendig sind und vor dem Ausfüllen des Formulars vorbereitet werden müssen:

  • Vorjahresumsatz
  • Personalausweis, Reisepass oder entsprechendes anderes Ausweisdokument: Nummer und Scan der Vorderseite
  • Steuerunterlagen als Scan:
  • als Einzelunternehmer bzw. -unternehmerin: den letzten Einkommensteuerbescheid
  • bei mehreren Unternehmen: den letzten Feststellungsbescheid
  • bei Personengesellschaften: den letzten Feststellungsbescheid
  • bei Kapitalgesellschaften: den letzten Umsatzsteuerbescheid (wenn nicht vorhanden: letzte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Transferticket zur Umsatzsteuer aus ELSTER)
  • bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten: die letzte Lohnsteueranmeldung
  • Steuernummer
  • Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Firmenkonto mit IBAN, BIC und Name der Bank
  • Zahl der Mitarbeiter mit jeweiliger wöchentlicher Arbeitszeit und umgerechnet in so genannte Vollzeitäquivalente (s.u.)
  • kurze Beschreibung, wie die Schwierigkeiten und der Liquiditätsengpass entstanden sind
  • Betrag des Liquiditätsengpasses

Informationen zur Berechnung der Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in so genannte Vollzeitäquivalente:

Die Zahl der Beschäftigten muss in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen regulären Wochenarbeitszeit.

Wer bis 20 Stunden in der Woche arbeitet, wird halb gezählt (Faktor 0,5), wer bis einschließlich 30 Stunden arbeitet, zählt dreiviertel (Faktor 0,75). Alles darüber zählt als Vollzeitkraft. Beschäftigte auf 450-Euro-Basis werden mit dem Faktor 0,3 veranschlagt. Auszubildende zählen als Vollzeitkräfte.

Ein Beispiel: Sie sind Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer und haben drei Beschäftigte mit jeweils 18 Wochenstunden, zwei mit je 25 und vier mit mehr als 30 Stunden. Drei 450-Euro-Kräfte sind auch noch bei Ihnen. Daraus ergibt sich:
3 Beschäftigte x Faktor 0,5 = 1,5
2 Beschäftigte x Faktor 0,75 = 1,5
4 Beschäftigte x Faktor 1 = 4,0
3 Beschäftigte x Faktor 0,3 = 0,9
Ergebnis: 7,9 Vollzeitstellen + Sie als Geschäftsführer = 8,9

Weitere Informationen finden Sie hier:
Anleitung zum Ausfüllen des Online-Formulars
FAQ Soforthilfe Corona in Hessen
Hessische Richtlinie Soforthilfe Corona

Bundesregierung beschließt Soforthilfe – Grütters: „Rettungsschirm für den Kulturbereich“

©  Fotocollage: Diether v. Goddenthow
© Fotocollage: Diether v. Goddenthow

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat am 23. März 2020 die  von der Bundesregierung beschlossenen Hilfspakete zur Bewältigung der Corona-Pandemie als „Rettungsschirm für den Kultur-, Kreativ- und Medienbereich“ bewertet.

Die Bundeshilfen ruhen auf drei großen Säulen, die geeignet sind, gerade auf die spezifischen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kreativen zu reagieren:

1) Kleinen Unternehmen wird bei der Betriebssicherung geholfen.
2) Persönliche Lebensumstände werden abgesichert.
3) Mit vielen rechtlichen Einzelmaßnahmen sollen Härten abgemildert werden.

„Wir kennen die Nöte, wir wissen um die Verzweiflung“, sagte Grütters. „Gerade der Kulturbereich ist durch einen hohen Anteil Selbstständiger gekennzeichnet, die jetzt existenzielle Probleme haben. Deshalb freue ich mich, sagen zu können: Die Hilfe kommt – so schnell und so unbürokratisch wie möglich! Ich danke dem Wirtschafts-, dem Finanz- und dem Arbeitsminister sehr herzlich dafür, dass sie die von uns eingebrachten Anliegen und Interessen der Künstlerinnen und Künstler, der Kreativ- und Medienlandschaft mit in den Blick genommen haben. Das zeigt: Die Bundesregierung insgesamt ist sich des einzigartigen Stellenwerts unserer Kultur-, Kreativ- und Medienlandschaft bewusst.“

Zu 1):

Mit einer Corona-Soforthilfe für Soloselbständige und kleine Unternehmen in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen leisten, mit der laufende Betriebskosten wie Mieten von Kinos, Musikclubs oder Künstlerateliers, aber auch Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten bezahlt oder finanzielle Engpässe überbrückt werden können.

Zu 2):

Soweit es um die persönliche Existenzsicherung jedes einzelnen Betroffenen geht, erleichtert die Bundesregierung zusätzlich für Soloselbständige den Zugang zur sozialen Grundsicherung. So werden für die Dauer von sechs Monaten Vermögen im Wesentlichen nicht berücksichtigt, der Zugang zu Kinderzuschlägen erleichtert und die Aufwendungen für Wohnung und Heizung anerkannt; das heißt, jeder kann in seiner Wohnung bleiben. Für diese Maßnahme stellen Bund und Kommunen weitere bis zu 10 Milliarden Euro bereit.

Zu 3):

Grütters verwies darauf, dass über die Corona-Soforthilfe und die soziale Grundsicherung für Soloselbständige hinaus weitere Schutzmechanismen beschlossen worden seien. So werden beispielsweise Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen bewahrt, wenn sie aktuell Schwierigkeiten haben, ihre Miete vollständig zu bezahlen, die Stundungsregeln für Darlehen im Sinne der Schuldner verbessert. Die Kulturstaatsministerin verwies auch darauf, dass Betroffene im Falle von Einkommenseinbußen bei der Künstlersozialkasse und bei den Finanzämtern die Senkung ihrer Beiträge oder Steuervorauszahlungen beantragen können; außerdem sind Stundungen möglich.

„Die heute vereinbarten mehrstufigen Schutzmaßnahmen zeigen: Die Bundesregierung ist zu allem entschlossen, um den verheerenden Folgen der Covid-19-Pandemie auch im Kultur- und Kreativbereich zu begegnen“, sagte Grütters. „Wir lassen niemanden im Stich. Diese Versprechen lösen wir jetzt als Bundesregierung mit milliardenschweren Hilfspaketen ein.“

Bereits zuvor hatte die Bundesregierung Hilfen beschlossen, die ebenfalls der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen. Dazu zählt, neben dem Kurzarbeitergeld und steuerlichen Liquiditätshilfen, ein massives Kreditprogramm. Ab heute können betroffene Unternehmen bis hin zu Kleinstselbständigen die neuen Sonderkredite bei der KfW in Anspruch nehmen. Anträge hierzu können bereits jetzt über die Hausbank eingereicht werden. Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken arbeiten dazu gemeinsam mit der KfW an beschleunigten Kreditgenehmigungsprozessen.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien flankiert die Maßnahmen der Bundesregierung mit speziell auf die Kulturbelange zugeschnittenen Unterstützungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So soll beispielsweise auf Rückforderungen von Fördermitteln so weit wie möglich verzichtet werden, wenn Veranstaltungen oder Projekte aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden können. Die Instrumente des Kulturetats, insbesondere die bestehenden Förderprogramme, sollen mit Blick auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und geschärft werden.

Um die informationelle Grundversorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, setzt sich Staatsministerin Grütters innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Ländern mit Nachdruck dafür ein, Geschäftsstellen von Medienunternehmen als anerkannte sicherheitsrelevante Infrastrukturen von zwingenden Betriebsschließungen auszunehmen. Die für den journalistischen Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen außerdem zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen gezählt werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Unsere demokratische Gesellschaft braucht in dieser bis vor kurzem unvorstellbaren historischen Situation ihre einzigartige und vielfältige Kultur- und Medienlandschaft. Der schöpferische Mut der Kreativen kann helfen, die Krise zu bewältigen. Wir sollten jede Chance ergreifen, Gutes für die Zukunft daraus entstehen zu lassen. Deshalb gilt: Künstlerinnen und Künstler sind gerade jetzt nicht nur unverzichtbar, sondern geradezu lebenswichtig.“

Eine Übersicht zu Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen und Selbständige aus dem Kultur-, Medien- und Kreativbereich finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de

Coronavirus: IHK Rheinhessen erweitert Informationsangebot

Digitale und telefonische Beratung – IHK-Gebäude in Mainz, Bingen und Worms setzen Besucherverkehr aus – Veranstaltungen bis 19. April abgesagt.
Darf ich mein Geschäft noch öffnen? Wie kann ich die Liquidität meines Unternehmens sichern? Erhalte ich Kurzarbeitergeld? In welche Länder gilt es Exportverbote? Solche Fragen sind es vor allem, die aus Unternehmen aller Branchen und Größen derzeit an die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen gestellt werden. Die Betriebe stehen durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus vor Umsatzausfällen, Lieferverzögerungen oder müssen besondere Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für ihre Belegschaft treffen.

In dieser Krisensituation steht die Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen den Unternehmen mit einem ausgeweiteten Informationsservice zur Seite. IHK-Hauptgeschäftsführer Günter Jertz berichtet: „Wir sammeln Informationen zu Problemschwerpunkten, verhelfen zu Kontakten und beraten individuell. Nutzen Sie unser Online-Beratungsangebot www.rheinhessen.ihk24.de/corona oder unsere IHK-Hotline 06131 262-1000.“ Dort finden sich Hinweise zu Fördermitteln und Überbrückungshilfen, Links und IHK-Ansprechpartner für Rechts-, Finanzierungs- und Exportfragen, ein Notfall-Handbuch für Unternehmen und vieles mehr.

In den vergangenen Tagen haben besonders viele Unternehmer die Tilgungsaussetzung von Kreditverbindlichkeiten angesprochen. Hierzu empfiehlt die IHK, den direkten Kontakt zur Hausbank aufzunehmen. Zur Stabilisierung der Finanzierungssituation steht außerdem die KfW Bankengruppe, die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Ab sofort wird die ISB auch bei Programmdarlehen ohne Haftungsfreistellung auf formlosen Antrag der Hausbank auf dem Bankenleitweg großzügig Tilgungsaussetzungen gewähren. Diese werden zunächst bis Jahresende 2020 befristet. Möglich sind auch formlos gestellte Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt oder auf die Stundung von Steuerzahlungen. Oft gestellt wird die Frage, welche Geschäfte geschlossen werden müssen. Hierbei gibt es zum klarstellenden Erlass des rheinland-pfälzischen Arbeitsministeriums aber Grenzfälle.

Die IHK für Rheinhessen konzentriert sich in den kommenden Wochen auf die Unterstützungsangebote für Unternehmen. Dazu setzen die IHK-Teams gemäß den Empfehlungen der Politik und der Gesundheitsämter auf Telefonkontakte und digitale Kommunikation. Die IHK-Dienstleistungszentren in Mainz, Bingen und Worms bleiben bis 19. April für Besucher geschlossen. Alle IHK-Veranstaltungen in diesem Zeitraum sind abgesagt worden. Bundesweit abgesagt wurden auch alle IHK-Prüfungen zwischen 16. März und 24. April.

Vor diesem Hintergrund wirbt die IHK ausdrücklich für ihre digitalen Services: So können Exportpapiere wie das Ursprungszeugnis in elektronischer Form (eUz) auf www.rheinhessen.ihk24.de unter der Dokument-Nummer 4701090 auch auf digitalem Weg beantragt werden.
Die IHK für Rheinhessen bleibt zu den üblichen Geschäftszeiten (werktags 8 – 17 Uhr, freitags bis 16 Uhr) für ihre Mitgliedsunternehmen erreichbar unter Telefon 06131 262-0, via E-Mail service@rheinhessen.ihk24.de oder zu Fragen im Zusammenhang mit Corona auf der IHK-Hotline 06131 262-1000.

IHK’n bieten kostenlosen Online-Kurs über Künstliche Intelligenz (KI)

Elements of AI – Der Erfolg aus Finnland jetzt auch auf Deutsch verfügbar. Mit dem kostenlosen Online-Kurs Künstliche Intelligenz verstehen lernen

Werdegang Elements of AI
Nach Angabe der IHK Wiesbaden haben sich im Frühjahr 2018 Reaktor und die Universität Helsinki zusammengeschlossen mit dem Ziel, Menschen dabei zu helfen, sich KI zunutze zu machen, anstatt sich davon bedroht zu fühlen. Gemeinsam haben sie den Kurs „The Elements of AI“ entwickelt, mit dem möglichst vielen Menschen mit unterschiedlichsten Vorkenntnissen die Grundlagen von KI nähergebracht werden sollen. Anfang 2019 hat die Deutsch-Finnische Handelskammer (AHK Finnland) mit Sitz in Helsinki dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) vorgeschlagen, den Kurs auch in Deutschland anzubieten.

Das Ziel von Elements of AI
Hinter „The Elements of AI“ verbirgt sich eine Reihe kostenloser Onlinekurse, entwickelt von der finnischen Unternehmensberatung Reaktor und der Universität Helsinki. Ziel ist es, das Thema KI möglichst vielen Menschen näherzubringen: Was ist KI? Was kann KI (und was nicht)? Und wie werden KI-Methoden entwickelt? Die Kurse kombinieren theoretische Wissensvermittlung mit praktischen Übungen, und die Teilnehmer können ihr Lerntempo selbst bestimmen.

Einführung in die Künstliche Intelligenz
Die Einführung in die KI ist ein kostenloser Online-Kurs für alle, die lernen möchten, was KI ist, was mit KI möglich (und was nicht) ist und wie es sich auf unser Leben auswirkt – ohne komplizierte Mathematik oder Programmierung. Wann stellst du dich der Herausforderung? → Zum Onlinekurs
Aufbau des Onlinekurs
Aufgeteilt wurde der Onlinekurs in sechs verschiedene Module:
Was ist KI? – Wird ein Roboter meinen Job übernehmen? Wie wird künstliche Intelligenz meine Arbeit in den kommenden zehn Jahren ändern? Wo wird KI-Technologie heute und in naher Zukunft eingesetzt?
Probleme lösen mit KI – Suchalgorithmen mögen unter den KI-Methoden nicht den coolsten Eindruck machen. Nichtsdestotrotz kann man durch sie Aufgaben bewältigen, die allgemein betrachtet, eine gewisse Intelligenz voraussetzen – wie Navigieren oder Schach spielen.
Reale Anwendungen – Einer der Gründe, weshalb moderne KI-Methoden in der realen Welt tatsächlich funktionieren – im Gegensatz zu den meisten guten alten Methoden der 1960–1980er Jahre –, ist, dass sie in der Lage sind, mit Unsicherheit umzugehen.
Maschinelles Lernen – Es ist schon längst bekannt, dass Lernen für die Intelligenz maßgebend ist. Dies gilt sowohl für natürliche als auch künstliche Intelligenz (durch Lernen werden wir schlauer).
Neuronale Netze – Wunde Punkte der KI waren bisher Gebiete wie natürliche Sprachen oder Bildverarbeitung. Durch neuronale Netze und Deep Learning werden in diesen Bereichen massive Fortschritte erzielt.
Auswirkungen –„Je mehr man über die Vergangenheit weiß, desto besser ist man auf die Zukunft vorbereitet.“ Theodore Roosevelt

Zum OnlineKurs

Gründungsbürokratie – Darauf müssen Sie achten IHK-Seminar „Grundlagen der Existenzgründung“ liefert das Know-how

Fotolia_50246021_XS_copyrightDie Gründung eines eigenen Unternehmens erfordert eine Vielzahl von Anmeldeformalitäten sowie die Beachtung einer Reihe gesetzlicher Vorschriften. Für Existenzgründer ist es nicht immer leicht festzustellen, ob sie einen Gewerbebetrieb oder einen so genannten Freien Beruf ausüben werden. Zudem stellen sich Fragen zu Genehmigungspflichten, Zulassungsvoraussetzungen und zur richtigen Rechtsform für das eigene Unternehmen. Fehleinschätzungen in dieser frühen Phase der Existenzgründung führen nicht nur zu Zeitverlusten sondern verursachen mitunter erhebliche Kosten.

Die IHK Frankfurt am Main gibt Hilfestellung bei Gründungsfragen und begleitet Start-Ups durch den kompletten Gründungsprozess mit dem IHK-Seminar „Grundlagen der Existenzgründung“.
Schwerpunkte des monatlich stattfindenden Grundlagenseminars sind u.a. Gewerbeanmeldung, Firmen- und Gewerberecht, Businessplangestaltung sowie Finanzierung und öffentliche Förderprogramme. Die nächste Teilnahmemöglichkeit besteht am Mittwoch, dem 8. Januar 2020, von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, in der IHK Frankfurt, Börsenplatz 4.

Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro und schließt ausführliches Informationsmaterial ein. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Nähere Informationen sind erhältlich beim Team Unternehmensförderung unter Telefon 069 2197-2010 oder www.frankfurt-main.ihk.de/existenzgruendung.

20 Jahre Frankfurter Gründerpreis! Jetzt bewerben!

2019-12-04_Bewerbungsstart_FGP_2020-w Die Wirtschaftsförderung Frankfurt ruft Gründer und Startups zur Bewerbung für den 20. Frankfurter Gründerpreis auf. Unternehmen, die im Jahr 2019 im Frankfurter Stadtgebiet gegründet oder 2019 mit ihrem Kundengeschäft begonnen haben, können sich bis zum 27. Februar 2020 bewerben.

Seit nunmehr 20 Jahren wird der Frankfurter Gründerpreis an junge Frankfurter Unternehmen verliehen. Damit zeigt sich das langfristige Engagement der Stadt Frankfurt in die Förderung der hiesigen Gründer- und Startup Szene. „Für die Qualität des Frankfurter Gründerpreises und seine Juryarbeit steht die hohe Erfolgsquote“, erzählt Oliver Schwebel, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt und Vorsitzender der Jury stolz. Von insgesamt 69 Preisträgern seit dem Bestehen des Wettbewerbs (2001 – 2019) sind noch über 80 % am Markt. Einige Unternehmen haben umfirmiert oder wurden verkauft, zum Teil für zweistellige Millionensummen.

Der Wettbewerb zeichnet sich all die Jahre durch seine Branchenoffenheit aus. „Ob Handwerk, IT-Startup, Kreativwirtschaft, FinTech- oder Einzelhandel: die Bandbreite der Preisträger aus den vergangenen Jahren zeigt, dass jede Neugründung eine Chance bekommt“, betont Oliver Schwebel. Entscheidend für die Jury ist, dass eine gute Geschäftsidee auf einem soliden Businessplan und realistischer Selbsteinschätzung fußt. Herausragende Gründer und Gründerinnen zeichnen sich zudem durch besonderen Einsatzwillen, Mut und Kreativität aus.

Zu gewinnen sind insgesamt 30.000€ Preisgelder. „Ebenso wertvoll und noch viel nachhaltiger als das Preisgeld ist der große Imageschub, den der Frankfurter Gründerpreis den Finalisten verleiht“ ergänzt Doris Brelowski, Leiterin des Kompetenzzentrums Existenzgründung der Wirtschaftsförderung Frankfurt. Die feierliche Preisverleihung findet Mitte Mai im Römer statt.

Bewerben ist ganz einfach. Auf der Webseite www.frankfurt-business.net (Oder: http://frankfurt-business.net/existenzgruender/frankfurter-gruenderpreis/) liegen die Bewerbungsunterlagen zum Download bereit und können bei der Wirtschaftsförderung Frankfurt per E-Mail, per Post oder persönlich eingereicht werden.

„Alle Fragen rund um das Bewerbungsverfahren beantworten wir gerne im persönlichen Gespräch – ob am Telefon oder auf unserer Informationsveranstaltung“, versichert Doris Brelowski. Die Infoveranstaltung für interessierte Bewerber findet am Dienstag, den 11. Februar 2020 um 17:00 Uhr statt. Dazu lädt die Wirtschaftsförderung in das BCN-Hochhaus der Frankfurt University of Applied Sciences am Nibelungenplatz, 5. OG, Raum 532 ein.

Der Frankfurter Gründerpreis ist eine Initiative der Stadt Frankfurt am Main und der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie der Frankfurt University of Applied Sciences. Seit 2001 wird der Preis jährlich an herausragende Gründer aus dem Frankfurter Stadtgebiet verliehen. In der Jury wirken neben Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung auch Gründungs- und Fachexperten sowie ehemalige Preisträger mit. Organisiert wird der Wettbewerb von der Wirtschaftsförderung Frankfurt.

Kontakt:
Doris Brelowski
Leiterin Kompetenzzentrum Existenzgründungen
Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
Tel.: +49 69 212-36211
doris.brelowski@frankfurt-business.net
www.frankfurt-business.net

Pioniergeist 2019 verliehen – Beste rheinland-pfälzische Gründer in Mainz geehrt

Die 10 nominierten Gründer für den Pioniergeist 2019 mit Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt, Mark Stehle, Vorstandsmitglied der Genobank Mainz, SWR-Landessenderdirektorin Dr. Simone Schelberg, Klaus Wächter, Vorsitzender der rheinland-pfälzischen Business Angels, TU-Präsident Professor Dr. Helmut J. Schmidt u. SWR Moderator Holger Wienphal. Foto: Diether v. Goddenthow
Die 10 nominierten Gründer für den Pioniergeist 2019 mit Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt, Mark Stehle, Vorstandsmitglied der Genobank Mainz, SWR-Landessenderdirektorin Dr. Simone Schelberg, Klaus Wächter, Vorsitzender der rheinland-pfälzischen Business Angels, TU-Präsident Professor Dr. Helmut J. Schmidt u. SWR Moderator Holger Wienphal. Foto: Diether v. Goddenthow

Mit dem Gründerpreis „Pioniergeist“ zeichnen die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die Volksbanken Raiffeisenbanken in Rheinland-Pfalz und der Südwestrundfunk gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium seit mehr als 20 Jahren Gründerinnen und Gründer aus, die mit hervorragenden Geschäftsideen und deren gelungener Umsetzung Vorbildcharakter haben. In diesem Jahr konnten sich insgesamt fünf Unternehmen, die aus Kaiserslautern, Mainz und Speyer stammen, über einen Preis und die dazugehörige Prämie freuen.

Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt erläuterte im Talk, welch große Bedeutung Gründungen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft haben: „Gründungen geben unserer Wirtschaft wichtige Impulse und beleben den Wettbewerb. Dadurch entwickelt sich unser Wirtschaftsleben positiv weiter, was letztendlich wichtig ist, um den Wohlstand in unserem Land zu erhalten. Persönlich fasziniert mich die Risikobereitschaft, der Unternehmergeist, die diese oft jungen Menschen beweisen, und die Ausdauer, mit der sie aus einer Geschäftsidee ein Unternehmen entwickeln. Ich finde es immer wieder schön zu sehen, wie viele Menschen es hier in Rheinland-Pfalz gibt, die gute Ideen und ein Gespür für Marktlücken haben.“

Erster Preis an die „Die Brotpuristen“

Die Belegschaft von "Die Brotpuristen" mit ihrem Gründer Sebastian-däuwel u. Lebensgefährtin mit Laudatorin Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt. Foto: Diether v. Goddenthow
Die Belegschaft von „Die Brotpuristen“ mit ihrem Gründer Sebastian-däuwel u. Lebensgefährtin mit Laudatorin Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt. Foto: Diether v. Goddenthow

Den mit 15.000 Euro dotierten ersten Preis überreichten die Staatssekretärin und ISB-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Link an „Die Brotpuristen“ aus Speyer. Das Unternehmen besinnt sich in einer Branche, in der zunehmend große Ketten ein überbordendes Angebot feilbieten, auf das Wesentliche: hochwertiges Brot. Dieses kann online vorbestellt und an zwei Tagen die Woche im Laden erstanden werden, sodass weniger Abfälle und keine Nacht- und Wochenendarbeit entstehen. „Die Brotpuristen sind mit mehreren tausend registrierten Onlineshop-Nutzern und ihrer großen Anhängerschaft in den sozialen Medien ein tolles Beispiel für die erfolgreiche Modernisierung einer Traditionsbranche und dienen mittlerweile deutschlandweit als Vorbild für Bäckerei-Neugründungen“, begründete Link die Entscheidung der Jury.

Zweiter Preis AkknaTek GmbH –

Dr. Edgar Janunts und Lorenz Nicolay mit Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt und Laudator Mark Stehle, Vorstandsmitglied der Genobank Mainz Foto: Diether v. Goddenthow
Dr. Edgar Janunts und Lorenz Nicolay mit Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt und Laudator Mark Stehle, Vorstandsmitglied der Genobank Mainz Foto: Diether v. Goddenthow

Den mit 10.000 Euro ausgelobten zweiten Preis verliehen Schmitt und Mark Stehle, Vorstandsmitglied der Genobank Mainz, an die AkknaTek GmbH aus Kaiserslautern. Das Unternehmen entwickelte ein weltweit einzigartiges, risikoarmes und günstiges Verfahren, mit dem sich Augenlinsen, welche sich nach Operationen am Grauen Star in rund einem Viertel aller Fälle verschieben, ohne weitere Operation wieder in die richtige Position bringen lassen. „Die Gründer zeigen mit ihrem Unternehmertum genau jene Eigenschaften, die wir mit der Initiative Pioniergeist fördern wollen. Mit 46 selbstständigen Häusern sind die Volksbanken und Raiffeisenbanken überall im Bundesland vertreten und begleiten Existenzgründungen in den verschiedensten Branchen. Gründungen sind wie eine Frischzellenkur für den Mittelstand“, erläuterte Stehle.

Dritter Preis GOT BAG GmbH

Benjamin Mandos, GOT-BAG-Gründer mit Laudatorin SWR-Landessenderdirektorin Dr. Simone Schelberg u. Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt (r.),. Foto: Diether v. Goddenthow
Benjamin Mandos, GOT-BAG-Gründer mit Laudatorin SWR-Landessenderdirektorin Dr. Simone Schelberg u. Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Schmitt (r.),. Foto: Diether v. Goddenthow

Den dritten Preis in Höhe von 5.000 Euro erhielt die Mainzer GOT BAG GmbH, die Rucksäcke und Taschen produziert. Das Besondere: Die Produkte sind aus Kunststoffgarn gefertigt, für das indonesische Fischer Plastikmüll aus dem Meer liefern. Dieser wird gereinigt und zu einem Garn gezogen, das die Produkte obendrein wasserfest macht. SWR-Landessenderdirektorin Dr. Simone Schelberg überreichte den Preis an Schmitts Seite: „Die Wiederverwendung von Plastikmüll ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Idee, aus Plastikmüll Rucksäcke und Taschen zu produzieren und so Nachhaltigkeit und Unternehmertum zu vereinen, zeugt von einem echten Pioniergeist im besten Sinne!“

Sonderpreise 

Der Sonderpreis der Business Angels in Höhe von 5.000 Euro für die beste Geschäftsidee ging an die T-Vent GmbH aus Mainz. Das T-Vent-System, bestehend aus einer Kanüle und einer intelligenten Steuereinheit, ermöglicht es Lungenkranken, trotz invasiver Beatmung zu sprechen, was die Pflege und Behandlung der Patienten massiv erleichtert. „Gründer im Bereich Medizin haben es aufgrund rechtlicher Anforderungen und langen Prüfungszeiträumen extrem schwer. Die Gründer von T-Vent haben den Titel Pionier wahrlich verdient“, lobte Klaus Wächter, Vorsitzender der rheinland-pfälzischen Business Angels, die innovative Geschäftsidee.

Für den mit 2.500 Euro dotierten Sonderpreis der Technischen Universität Kaiserslautern qualifizierte sich die LIME MEDICAL GmbH aus Mainz, die in enger Zusammenarbeit mit Medizinern die robotergestützte Handbewegungsschiene „AnyHand“ für den Einsatz in Physio- und Ergotherapie entwickelt. AnyHand intensiviert die Fingertherapie der Patientinnen und Patienten, sodass diese früher und mit besserem Ergebnis in den Alltag zurückkehren können. „Es sind solche Ideen, die zeigen, wie wichtig es ist, junge Unternehmen und ihre Ideen zu fördern. Mit ihrer Arbeit leistet die Lime Medical GmbH einen wichtigen Beitrag dabei, neue Technologien in die Medizin zu bringen und dadurch Menschen zu helfen“, betonte TU-Präsident Professor Dr. Helmut J. Schmidt.

Start-up-Coach Felix Thönnessen. Foto: Diether v. Goddenthow
Start-up-Coach Felix Thönnessen. Foto: Diether v. Goddenthow

Als Special Guest ließ Start-up-Coach Felix Thönnessen die Gäste an seinen Erfahrungen teilhaben, was erfolgreiche Jungunternehmen von anderen unterscheidet: „Erfolgreiche Start-ups arbeiten voller Motivation und Leidenschaft für ihr Ziel und lassen sich auch von Rückschlägen nicht aufhalten“, sagte der nicht zuletzt aus „Die Höhle der Löwen“ bekannte Experte.

12. Hessischer Website Award verliehen: Sieger ist www.marburgerhof.de

marburger-hof-webawardAm heutigen Dienstag ist zum 12. Mal der Hessische Website Award in Gold, Silber und Bronze mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro durch die BIEG-Hessen verliehen worden.

Den ersten Platz gewinnt die Seite www.marburgerhof.de, die Seite eines Marburger Hotels mit 60 Mitarbeitern. Der erste Platz ist mit einem Preisgeld von 6.000 Euro versehen. Auf Platz zwei landete www.ronnefeldt.com. Der Frankfurter Teehersteller hat 150 Mitarbeiter und gewinnt 3.000 Euro. Platz drei belegt www.lenus.de, eine Unternehmensberatung in der Medizinbranche aus Frankfurt mit 18 Mitarbeitern. Damit einher geht ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro.

„Kleine und mittlere Unternehmen stehen im Internet vor einer besonderen Herausforderung. Deswegen werden zusätzlich gemeinsam mit digitales.hessen die besonderen Leistungen von hessischen mittelständischen Unternehmen ausgezeichnet, die es trotz eingeschränkter Ressourcen geschafft haben, exzellente Websites zu erstellen“, sagt Jurymitglied Tim Kaufmann, Geschäftsführer der Webagentur Taquiri GmbH. „Websites sind für das Geschäftsleben unverzichtbar und die Gestaltung und die Benutzerfreundlichkeit müssen stimmen. Die von uns ausgezeichneten Unternehmen zeigen, dass der Mittelstand auch online vorne mithalten kann. Wir gratulieren den Siegern von ganzem Herzen zu ihrer herausragenden Leistung!“

Über den Veranstalter
Das BIEG Hessen berät kostenfrei und neutral kleine und mittlere Unternehmen in Fragen rund um Online-Marketing, Social-Media und E-Commerce. Es ist eine Einrichtung der Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main, Fulda, HanauGelnhausen-Schlüchtern, Offenbach am Main und Wiesbaden. Weitere Informationen sind online unter www.bieg-hessen.de verfügbar.

17. Hessischer Gründer­preis in Wetzlar verliehen

Preisträger 2019 Hessischer Gründerpreis. Foto: TINA RÖSLER | © HESSISCHER GRÜNDERPREIS
Preisträger 2019 Hessischer Gründerpreis. Foto: TINA RÖSLER | © HESSISCHER GRÜNDERPREIS

Wie es in einer Pressemeldung heißt sind am Freitag, den 1. November 2019 unter den 12 Preisträgern des Hessischen Gründerpreises 2019 die Sieger in den Kategorien »Innovative Geschäftsidee«, »Gesellschftliche Wirkung«, »Zukunftsfähige Nachfolge« sowie »Gründung aus der Hochschule« ermittelt.

Nach einem tollen Tag mit Fachtagung und dem neu eingeführten »GründerLAB« wurden am Abend die Sieger im Rahmen der feierlichen Abendgala verkündet.

Tarek Al-Wazir, Dr. Frank Martin, Sven Volkert und Prof. Dr. habil. Lilia Waehlert überreichten den Siegern die Auszeichung und den neu geschaffenen Pokal.
Ein ausdrücklicher Dank geht an Dr. Andreas Kaufmann, der als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Leica Camera AG und Förderer der Region Mittelhessen sein Haus zur Verfügung gestellt hat sowie an den Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar Manfred Wagner.

Seit dem Jahr 2003 werden junge Unternehmen mit dem Hessischen Gründerpreis ausgezeichnet, die ihren Hauptsitz in Hessen haben, nicht länger als fünf Jahre am Markt sind und deren Gründerinnen und Gründer zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes nicht mehr auf staatliche Mittel angewiesen sind.
Bis zum 23. Juni 2019 konnten sich wieder Unternehmensgründer/innen und Hochschüler, Absolventen oder Doktoranden für eine der vier Kategorien »Innovative Geschäftsidee«, »Gesellschaftliche Verantwortung«, »Gründung aus der Hochschule« oder – ganz neu – »Zukunftsfähige Nachfolge« bewerben. Die Sieger in diesen vier Kategorien werden am Freitag, den 1. November 2019 in Wetzlar geehrt.

Schnell und erfolgreich selbständig werden